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Liechtenstein, 1. Mai 1927 : Besoldungsgesetz

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Besoldungsgesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 2'252
Stimmbeteiligung 1'938 86,06%
Stimmen ausser Betracht 69
┗━ Leere Stimmen 55
┗━ Ungültige Stimmen 14
Gültige (= massgebende) Stimmen 1'869auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 658 35,21%
┗━ Nein-Stimmen 1'211 64,79%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am einstimmig eine Gehaltserhöhung der Lehrer und Landesangestellten, aber ein Referendum wird ergriffen. VP und FBP sind für das Gesetz.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 400 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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