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Liechtenstein, 27. Februar 2000 : Wohnbauförderungsgesetz

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Wohnbauförderungsgesetz
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 16'048
Stimmbeteiligung 9'135 56,93%
Stimmen ausser Betracht 169
┗━ Leere Stimmen 140
┗━ Ungültige Stimmen 24
Gültige (= massgebende) Stimmen 8'967auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 3'037 33,87%
┗━ Nein-Stimmen 5'930 66,13%
Bemerkungen Vom Landtag am beschlossen. Es sieht eine neue Berechunungweise förderwürdiger Objekte, die Förderhöne usw. vor; die Prämie für verdichtetes bauen soll dahinfallen. In 4 Tagen sammelt ein Komitee 1'619 (davon 1'609 gültige) Unterschriften dagegen.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung