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Ägypten, 22. Dezember 2012 : Verfassung

Gebiet Ägypten
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Verfassungsrat → bindend → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 51'919'067
Stimmbeteiligung 17'058'317 32,86%
Stimmen ausser Betracht 303'395
Gültige (= massgebende) Stimmen 16'754'922auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 10'693'911 63,83%
┗━ Nein-Stimmen 6'061'011 36,17%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Gemäss der provisorischen Verfassung muss bis März 2012 eine neue Verfassung beschlossen sein. Am bestimmt das neugewählte Abgeordnetenhaus einen Verfassungsrat mit 100 Mitgliedern: 50 aus den eigenen Reihen und 50 ausserhalb des Parlaments, obwohl das Verfassungsgericht 1994 geurteilt hat, im Verfassungsrat dürfen keine Abgeordneten Einsitz nehmen.

Das Oberste Verwaltungsgericht erklärt die Zusammensetzung des Verfassungsrats am für unzulässig, da er nicht repräsentativ sei. Das Abgeordnetenhaus bestimmt am einen erneuerten Verfassungsrat. Am erklärt das Verfassungsgericht das Wahlgesetz für verfassungswidrig und die Wahlen für ungültig. Die Parlamentsbeschlüsse bleiben in Kraft, aber der Oberste Militärrat (OMR) erlässt Gesetze bis zur Wahl eines neuen Abgeordnetenhauses.

Am löst der OMR das Abgeordnetenhaus auf und erlässt Zusätze zur provisorischen Verfassung:

  • OMR kann Parlament auflösen
  • Neuwahl des Parlaments erst nach neuer Verfassung
  • OMR (statt Präsident) ernennt Oberbefehlshaber der Armee
  • OMR kann Verfassungsrat entlassen und neu zusammensetzen
  • OMR kann Verfassungsentwurf ändern

Am tritt der neugewählte Präsident Mursi sein Amt an und setzt in einem Dekret das Parlament wieder ein. Das Verfassungsgericht hebt dieses Dekret am wieder auf und betont, seine Urteil seien endgültig. Ab Oktober steht ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts über die Auflösung des Verfassungsrats an, doch der Termin wird immer wieder verschoben.

Am gibt sich Präsident Mursi weitreichende Rechte, u. a. kann er Gesetze erlassen, macht er seine Dekrete Gerichten gegenüber immun, und die Verfassungskommission hat zwei Monate mehr Zeit für die Verfassung. Diese Vollmachten soll er bis zu neuen Parlamentswahlen gelten, d. h., bei einer Ablehnung der Verfassung blieben seine Vollmachen bis auf weiteres bestehen. Der Verfassungsrat verabschiedet die neue Verfassung in einer Marathonsitzung am 29. und , um seiner vermuteten Auflösung zuvorzukommen. Nichtislamistische Mitglieder haben sich schon früher zurückgezogen, auch verschiebt das Verwaltungsgericht sein Urteil erneut.

Präsident Mursi setzt am den Abstimmungstag auf den fest, aber ein Grossteil der Richter, die den Urnengang überwachen sollen, tritt in den Ausstand. Hingegen will die Hohe Wahlkommission den Urnengang organisieren. Nach tagelangen Demonstrationen gegen die Verfassung ändert der Präsident sein Dekret vom November, dass die Abstimmung am stattfinde, bei einer Ablehung eine Neuwahl des Verfassungsrats innert dreier Monate stattfinden soll.

Die Hohe Wahlkommission bestimmt am , die Abstimmung am 15. und abzuhalten, weil sonst zu wenige Richter für die Überwachung zur Verfügung stehen. Amtliches Endergebnis der Hohen Wahlkommission vom . Präsident Mursi setzt die Verfassung am selben Tag in Kraft.

Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 189 der provisorischen Verfassung. Am findet die Abstimmung in Kairo, Alexandria, Daqhaliya, Gharbiya, Sharqiya, Assuit, Sohag, Aswan, Nord- und Süd-Sinai statt; am in Qena, Beni Suef, Minya, Menoufiya, Beheira, Damietta, New Valley, Rotes Meer, Fayoum, Kafr Al-Sheikh, Giza, Port Said, Suez, Marsa Matrouh, Luxor, Qalioubiya und Ismaliya. Die Urnen sind von bis geöffnet.

Hauptpunkte

  • Islam als Staatsreligion, Scharia als Hauptquelle der Gesetzgebung
  • Mehrparteiensystem
  • Parlament mit zwei Kammern (Abgeordnetenhaus und Schura-Rat)
  • Schura-Rat hat ebenfalls gesetzgebende Gewalt
  • Abgeordnetenhaus kann Präsident mit Zweidrittelsmehrheit vor ein Spezialgericht bringen
  • Schura-Rat erlässt Gesetze, solange das Abgeordnetenhaus aufgelöst ist
  • Präsidialrepublik
  • Präsident mit zwei Amtszeiten zu vier Jahren
  • Präsident ernennt Ministerpräsident, den das Abgeordnetenhaus bestätigt
  • Präsident kann Abgeordnetenhaus nach Volksabstimmung auflösen (Art. 127)
  • Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte; Kriegserklärung nur mit Zustimmung des Parlaments
  • Präsident kann Ausnahmezustand nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhaus ausrufen
  • Präsident kann dem Volk jede wichtige Frage als bindende Volksabstimmung vorlegen (Art. 150)
  • Obligatorisches Verfassungsreferendum (Art. 218)
  • Verfassung tritt nach Volksabstimmung in Kraft (Art. 225)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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