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Dänemark, 3. Dezember 2015 : Aufhebung der Ausnahmebestimmungen zur Justiz- und Polizeizusammenarbeit mit der Europäischen Union

Gebiet Dänemark
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Aufhebung der Ausnahmebestimmungen zur Justiz- und Polizeizusammenarbeit mit der Europäischen Union
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Vollmachtenübertragung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 30% der Stimmberechtigten zur Ablehnung
Stimmberechtigte 4'153'041
Stimmbeteiligung 2'990'261 72,00%
Stimmen ausser Betracht 55'962
┗━ Leere Stimmen 48'216
┗━ Ungültige Stimmen 7'746
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'934'299auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'375'862 46,89%
┗━ Nein-Stimmen 1'558'437 53,11%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Im erhält Dänemark zur Ratifizierung des Vertrags von Maastricht 22 Ausnahmebedingungen u. a. auf den Gebieten Justiz und Innenpolitik (Zivil-, Handels- und Familienrecht, Polizei (Europol), Strafrecht, Grenzkontrolle (Schengen), Asyl, Einwanderung). Am kündigt Ministerpräsidentin Thorning-Schmidt die Aufhebung dieser Ausnahmebedingungen an. Am beschliessen die EU-freundlichen Parteien, bis März 2016 eine Volksabstimmung zu diesem Thema abzuhalten, weil sie im Folketing die nötige Mehrheit von fünf Sechsteln nicht erreichen. Nach den Wahlen vom hält der neue Ministerpräsident Løkke Rasmussen am Vorhaben fest und kündigt am das Abstimmungsdatum an. Das Folketing verabschiedet die Vorlage am mit 69 zu 37 Stimmen.

Da die Aufhebung die nötige Mehrheit von 150 der 180 Stimmen im Folketing verpasst, ist eine Abstimmung nach Art. 20 Abs. 2 (Übertragung staatlicher Befugnisse) der Verfassung nötig. Nach Art. 42 Abs. 5 der Verfassung ist ein Nein bindend, wenn es mindestens 30% der Stimmberechtigten ausmacht. Dieses Quorum wird mit 37,5% der Stimmberechtigten erreicht.

Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis vom .

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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