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Uruguay, 29. November 1942 : Verfassungsreform

Gebiet Uruguay
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassungsreform
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen
Stimmberechtigte 858'713
Stimmbeteiligung --- 66,91%
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen 574'577auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 443'414 77,17%
┗━ Nein-Stimmen 131'163 22,83%
Bemerkungen Am stellt eine Gruppe von Abgeordneten eine weitgehende Verfassungsreform nach Art. 284 B der Verfassung vor. Da nicht absehbar ist, dass in der Abstimmung die dafür nötige Mehrheit der Stimmberechtigten erreichbar ist, löst Präsident Baldomir das Parlament am auf. Eine Kommission, der die meisten Parteien angehören, nimmt am die Verfassungsreform mit kleinen Änderungen an. Am verschiebt Baldomir den Wahltag vom letzten Sonntag im März mit Dekret Nr. 10666 auf den letzten Sonntag im November.

Baldomir bestimmt in Dekret 10667 vom , die neue Verfassung sei angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür abgegeben werde; dies im Gegensatz zur Verfassung vom 1934, die dafür in Art. 284 B die absolute Mehrheit der Stimmberechtigten verlangt. Die neue Verfassung wäre auch ohne Dekret mit 51,62% der Stimmberechtigten angenommen worden.

Zusammen mit den allgemeinen Wahlen abgehalten. Die Parteien legen ihre Haltung auf den Wahlzetteln fest, d. h., wer eine Partei wählt, stimmt auch in ihrem Sinne über die Verfassung ab. Die Anzahl leerer und ungültiger Stimmen wird nicht ermittelt.

Hauptpunkte

  • Präsident und Vizepräsident; beide nicht wiederwählbar
  • 2 Kammern, voller Proporz für den Senat
  • Keine Lemas
  • Verfassungsinitiative durch 10% der Stimmberechtigten, Parlament kann Gegenvorschlag verfassen (Art. 281 A)
  • Behördeninitiative durch zwei Fünftel einer Kammer (Art. 281 B)
  • Absolute Mehrheit beider Kammern, dann erneute Beratung durch einen Verfassungsrat, dann Abstimmung (Art. 281 C)
  • Ley Constitucional durch zwei Drittel jeder Kammer, tritt sofort in Kraft (Art. 281 D)
  • Bei Änderungen des Wahlsystems werden die neuen Projekte der geltenden Regelung gegenübergestellt; d. h. leer heisst für die geltende Version stimmen (Art. 281 E)
  • Verfassungsänderungen nach Art. 281 A, B und C finden zusammen mit den nächsten allgemeinen Wahlen statt; nötig sind die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mindestens 35% der Stimmberechtigten;
  • Abstimmungen nach Art. 281 D finden an einem Spezialtermin statt, nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist notwendig
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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