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Liechtenstein, 14. Dezember 1952 : Einführung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Einführung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 3'379
Stimmbeteiligung 3'051 90,29%
Stimmen ausser Betracht 111
┗━ Leere Stimmen 105
┗━ Ungültige Stimmen 6
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'940auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'574 53,54%
┗━ Nein-Stimmen 1'366 46,46%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am ein Gesetz zur Einführung der AHV nach Schweizer Muster und unterstellt es der Volksabstimmung. Die Opposition dagegen kommt aus Gewerbe- und Bauernkreisen.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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