Plebiszit → durch König → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis
angenommen
┗━ Mehrheiten
abgegebene Stimmen
Stimmberechtigte
---
Stimmbeteiligung
4'303'064
--- %
Gültige (= massgebende) Stimmen
4'303'064
auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
4'297'581
99,87%
┗━ Nein-Stimmen
5'483
0,13%
Bemerkungen
Die Wahlen vom ergeben keinen klaren Sieger; am
löst König Carol II es wieder auf und setzt für den Neuwahlen an.
Am führt er einen Staatsstreich durch und eröffnet den Parteiführern,
er bereite eine neue Verfassung vor und verhängt den Belagerungszustand.
Am setzt er die alte Verfassung ausser Kraft und stellt die neue
vor.
In einem Dekret vom selben Tag legt er den Ablauf fest:
Die Stimmabgabe ist mündlich; ein Schweigen (= leer) auf die Frage wird als
Ja gewertet. Somit sind nur Ja- und Nein-Stimmen möglich. Es herrscht Stimmpflicht.
Die Urnen sind von bis geöffnet. Amtliches Endergebnis vom .
Die Verfassung tritt am selben Tag in Kraft.
Hauptpunkte
Der König besitzt die Gesetzesinitiative
Das Parlament kann nur Gesetze "im allgemeinen Staatsinteresse" einbringen
Die Regierung ist nur dem König verantwortlich
Wahlrecht ab 30 Jahren (statt 21)
Erste Kammer bestehlt zu je einem Drittel aus Vertretern von Landwirtschaft/Handarbeit,
Handel/Industrie und Intellektuellen
Zweite Kammer wird zur Hälfte vom König ernannt, die andere Hälfte aus Standesorganisationen,
dazu kommen ex officio Mitglieder des Königshauses und religiöse Amtsträger wie Bischöfe
Der König kann das Parlament jederzeit vertagen oder auflösen; in der
Zwischenzeit regiert er mit Verordnungen
Schwergewicht auf Staatsbürgerpflichten, kein Vereinsrecht; "revolutionäre
Propaganda" ist verboten
Todesstrafe auch im Zivilrecht; Vermögenseinzug bei Hochverrat
Bodenreform und Staatsbürgerrechte für Juden bleiben bestehen