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Liechtenstein, 21. Januar 2024 : Baugesetz und Energieeffizienzgesetz (Photovoltaik-Pflicht)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Baugesetz und Energieeffizienzgesetz (Photovoltaik-Pflicht)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 20'950
Stimmausweise 14'223
Stimmbeteiligung 14'046 67,05%
Stimmen ausser Betracht 81
┗━ Leere Stimmen 8
┗━ Ungültige Stimmen 73
Gültige (= massgebende) Stimmen 13'965auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 4'615 33,05%
┗━ Nein-Stimmen 9'350 66,95%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Am überweist der Landtag der Regierung eine Motion der Freien Liste über eine Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) für Nichtwohngebäude. Zuerst legt die Regierung am mit BuA 14/2023 dem Landtag einen kombinierten Gesetzesentwurf vor, aber in der ersten Lesung von tritt der Landtag zwar darauf ein, spricht sich aber gegen das Verbot von Öl- und Gasheizungen aus. Auch stellt ein Komitee ein Referendum gegen die Vorlage in Aussicht. Für die zweite Lesung legt die Regierung am BuA 61/2023 vor, wobei sie die Vorlage aufteilt und das Verbot von Öl- und Gasheizungen streicht. In der zweiten Lesung vom streicht der Landtag die Verbote von Öl- und Gasheizungen und schwächt die Photovoltaikpflicht ab. Die Gesetze können damit nicht wie geplant auf Anfang 2024 in Kraft treten.

Trotzdem ergreift das Komitee das Referendum gegen beide Vorlagen. In der Sammelfrist vom bis werden 2806 Unterschriften gesammelt. Die Regierung erklärt am 2805 davon als gültig und legt den Abstimmungstermin fest. Endergebnis der Regierung vom .

Hauptpunkte

  • PV-Pflicht für Neubauten und ab 2035 für bestehende Nichtwohngebäude
  • keine PV-Pflicht für bestehende Wohngebäude ausser bei umfassender Dachsanierung
  • Ausnahmen bei technischer oder wirtschaftlicher Untragbarkeit
  • keine PV-Pflicht für Kleingebäude wie Gartenhäuschen
  • Erstattung für Private bis zu 75% und Unternehmen bis zu 65% des Anlagenpreises

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 66 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung