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Liechtenstein, 13. September 1987 : Doppeltes Ja bei Initiative und Gegenvorschlag

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Doppeltes Ja bei Initiative und Gegenvorschlag
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → Einleitung durch Volksinitiative
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 12'923
Stimmbeteiligung 6'985 54,05%
Stimmen ausser Betracht 343
┗━ Leere Stimmen 322
┗━ Ungültige Stimmen 21
Gültige (= massgebende) Stimmen 6'642auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 4'181 62,95%
┗━ Nein-Stimmen 2'461 37,05%
Bemerkungen Die Freie Liste reicht eine Initiative ein, um im Volksrechtegesetz das Verbot des doppelten Jas zu beseitigen. Der Landtag stimmt am mit 9 zu 5 Stimmen zu, setzt aber dennoch einstimmig eine Volksabstimmung an.

Art. 85 Abs. 5:
"Sofern zwei oder mehr Vorschläge zur Abstimmung unterbreitet werden, wird den Stimmberechtigten auf demselben Stimmzettel ausserdem die Zusatzfrage gestellt: 'Falls Ihr mehr als einem Vorschlag zustimmt, welchem dieser Vorschläge gebt Ihr den Vorzug?'"

Art. 84 Abs. 3:
"... werden die Stimmzettel mit einem mehrfachen Ja nur noch jeweils demjenigen Vorschlag zugerechnet, dem sie in der Zusatzfrage den Vorzug geben. Ausgenommen ist der Vorschlag, der aufgrund dieser zweiten Auszählung die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt."

Abstimmungsfrage:
"Wollt Ihr die Landtag beschlossene Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Einführung der Doppelten Ja) annehmen?"

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte bzw. freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung