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Fürstentum Seborga (Italien), 8. Mai 2022 : Verfassungsreform

Note: unofficial referendum

Gebiet Fürstentum Seborga (Italien)
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassungsreform
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Inoffizielle Abstimmung → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Paket)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung 59 --- %
Stimmen ausser Betracht 0
Gültige (= massgebende) Stimmen 59auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 54 91,53%
┗━ Nein-Stimmen 5 8,47%
Bemerkungen Vorgeschichte siehe .

Am tritt Fürst Marcello I zurück und setzt Neuwahlen an. Am gewinnt Nina Menegatto gegen Laura Di Bisceglie mit 122 zu 69 Stimmen (gültig: 191, leer: 1, ungültig: 3, Stimmbeteiligung: 195 = 78,95%) und tritt als Nina I ihr Amt an. Als erste Amtshandlung verspricht sie sogleich eine Verfassungsreform.

Am findet die erste Lesung im Kronrat (Consiglio della Corona) statt, der die Reform dem Consiglio dei Priori weiterreicht. Der Kronrat nimmt in der zweiten Lesung vom nur wenige Änderungen vor. Fürstin Nina setzt die Volksabstimmung per Dekret am nächsten Tag an. Ab sind die Stimmregister offen.

Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Art. 9 der Verfassung (Statuti Generali). Der geltende Vefassungstext schreibt offene Abstimmungen, die Anwesenheit der Mehrheit der Stimmberechtigten und eine Mehrheit von zwei Dritteln für Verfassungsänderungen vor (Art. 44 bis 46 des Reglements). Dennoch findet diese Abstimmung schon nach der geplanten Reform schriftlich und geheim statt (Art. 32), auch reicht die Mehrheit der gültigen Stimmen (Art. 45). Die einzige Urne ist von bis geöffnet. Die Stimmbeteiligung ist deutlich niedriger als bei der Wahl der Fürstin Nina. Fürstin Nina setzt die Reform am auf den in Kraft.

Abstimmungsfrage:
"Approvate il testo dei proposti nuovi Statuti Generali del Principato di Seborga così come deliberato dal Consiglio della Corona il 29 novembre 2021?
Sì [_] No [_]"

Weder bei der Wahl von 2019 noch bei der Volksabstimmung greifen die italienischen Behörden ein.

Hauptpunkte

  • "Regolamento" neu Teil der Verfassung
  • Neutralität, Italienisch als einzige Amtssprache, katholische Staatsreligion
  • Schutz des Privateigentums
  • Abgrenzung der Befugnisse zwischen den Staatsämtern und Behörden
  • Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit
  • Staatsoberhaupt muss Anträge des Consiglio della Corona immer annehmen
  • Amtsblatt und Gesetzessammlung (Gazzetta Ufficiale)
  • keine geheime Stimmabgabe mehr, kein Quorum mehr bei Abstimmungen (Art. 45)
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung