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Bulgarien, 6. November 2016 : Mehrheitswahlrecht

Gebiet Bulgarien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Mehrheitswahlrecht
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → je nach Stimmverhalten bindend → Stufe: Gesetz → allgemeine Anregung
Ergebnis angenommen (nicht bindend)
┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen; nur mit Zusatzbedingung bindend: 3'500'585 Mindestbeteiligung
Stimmberechtigte 6'858'572
Stimmbeteiligung 3'488'558 50,86%
Gültige (= massgebende) Stimmen 3'488'558auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 2'509'864 71,95%
┗━ Nein-Stimmen 560'024 16,05%
┗━ Leere Stimmen 330'828 9,48%
┗━ Ungültige Stimmen 87'768 2,52%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Vom bis sammelt der Fernsehmoderator Slawi Trifonow 673'481 Unterschriften für eine Volksabstimmung mit sechs Fragen, von denen Staatspräsident Plewneliew schon 2015 drei vorgeschlagen hat. Das Regionalministerium erklärt am 572'650 für gültig. Die Nationalversammlung will keine Volksabstimmung zusammen mit den Präsidentenwahlen vom und ändert das Wahlgesetz am so, dass die Abstimmung im Juli/ stattfindet, dabei soll Stimmpflicht herrschen. Eine Woche später nimmt sie die diese Entscheidung zurück. Am setzt sie mit 131 zu 18 Stimmen alle sechs Vorlagen auf den an. Plewneliew unterzeichnet dazu am Dekret Nr. 279.

Staatspräsident Plewneliew zieht am die drei Fragen über die

  1. Verkleinerung des Parlaments auf 120 Sitze
  2. elektronische Stimmabgabe
  3. Direktwahl gewisser Bezirksbehörden
vor das Verfassungsgericht. Dieses erklärt am die Fragen für unzulässig: Frage 1 darf nur eine besondere Grosse Nationalversammlung entscheiden, Frage 2 wurde 2015 verworfen und darf erst in zwei Jahren wieder gestellt werden. Die Nationalversammlung setzt am folgenden Tag Wahlen und Abstimmung auf den an.

Volksinitiative nach Art. 42 Abs. 2 der Verfassung und dem Referendumsgesetz von 2009 durch mindestens 400'000 Unterschriften. Damit das Ergebnis bindend ist, muss die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür sein. Weiter ist eine Beteiligung von mindestens 3'500'585 Stimmenden nötig, also soviel wie den letzten Parlamentswahlen. Die Urnen sind von bis geöffnet. Für die gleichzeitigen Präsidentenwahlen herrscht Stimmpflicht, für die Volksabstimmung nicht.

Endergebnis Nr. 4000-NR der Wahlkommission vom . Das Quorum von 3'500'585 Stimmen wird knapp verpasst. Da die Stimmbeteiligung 20% übersteigt, findet eine Debatte im Parlament statt. Die Summen der abgegebenen Stimmen sind verschieden, obwohl sich alle Vorlagen auf demselben Zettel befinden.

Auf eine Klage des Initianten urteilt das Oberste Verwaltungsgericht am , das Ergebnis sei wegen des verfehlten Quorums nicht bindend, obwohl es nur um 12'000 Stimmen geht.

Abstimmungsfrage:
"Sind Sie dafür, die Abgeordneten nach dem Majorzprinzip mit absoluter Mehrheit in zwei Runden zu wählen?
Ja / Nein"
"Подкрепяте ли народните представители да се избират с мажоритарна избирателна система с абсолютно мнозинство в два тура?
Да / Не"

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis, widersprüchliche Zahlen
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