Batavische Republik (Niederlande), 16. April 1805 : Verfassung
Gebiet | Batavische Republik (Niederlande) | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, Nichtteilnahme ist Jastimme, 50% + 1 der Stimmberechtigten zur Ablehnung | |
Stimmberechtigte | 353'322 | |
Stimmbeteiligung | 353'322 | 100,00% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 353'322 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 353'186 | 99,96% |
┗━ Nein-Stimmen | 136 | 0,04% |
Bemerkungen |
Im entscheidet der Staatsrat, dass zivile Behörden keine Befehle
französischer Truppen befolgen dürfen. Auf französischen Druck verabschiedet der
batavische Staatsrat eine neue Verfassung, in der die Exekutivgewalt sich in einer
einzigen Person konzentriert. Der Staatsrat legt dem Parlament am den
Entwurf (87 Artikel) vor, das am zustimmt.
Am erlässt der Staatsrat ein Dekret, dass die Abstimmung vom 9. bis offen durch Unterschrift in die Stimmregister der Urversammlungen stattfindet; also sind weder leere noch ungültige Stimmen möglich. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind Hausangestellte, Armengenössige, Konkursiten usw. Nichtstimmende werden wie 1801 als Ja gezählt. Der Staatsrat proklamiert das Ergebnis am und wählt am Jan Schimmelpenninck als Raadpensionaris. Doch schon 1806 setzt Napoleon seinen Bruder Louis als König durch und Schimmelpenninck legt am sein Amt nieder. Die neue Verfassung vom entspricht etwa dieser, aber als Monarchie, und tritt ohne Volksabstimmung in Kraft. Hauptpunkte
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |