Nach den Grundsatzabstimmungen (Vorlage
1 und 2)
hat der am gewählte Verfassungsrat sechs Monate Zeit, um eine neue
Verfassung auszuarbeiten.
Auf Wunsch von Präsident Chávez schliesst er seine Arbeit schon nach drei Monaten
ab, damit die Abstimmung noch im alten Jahr stattfinden kann. Im nächsten Jahr
finden Neuwahlen auf allen Ebenen statt.
Er nimmt am seine Beratungen auf und löst am den Kongress auf.
Da er sich als alleinigen Inhaber der Verfassungsgewalt sieht, ist die Abstimmung
als ad hoc zu betrachten, obwohl eine Totalrevision nach Art. 246 der
alten Verfassung von 1961 ein obligatorisches Referendum benötigt.
Die Plebiszite, die der Verfassungsrat über das Verbleiben des Präsidenten und der
Gouverneure im Amt diskutiert hat, führt er nicht durch.
Wegen der Unwetter rund um den Abstimmungstag werden nur 99,27% der Wahllokale ausgezählt.
Hauptpunkte
Venezuela wird in "República Bolivariana de Venezuela" umbenannt (Art. 1)
Das Militär erhält Stimmrecht (Art. 328)
Die Amtszeit des Präsidenten beträgt sechs statt fünf Jahre und kann neu einmal wiedergewählt werden (Art. 230)
Einkammerparlament; der Senat wird abgeschafft (Art. 186)
Präsident darf Parlament auflösen, Vizepräsidenten selber ernennen (Art. 236)
Einführung eines Obersten Gerichts (Tribunal Supremo de Justicia) (Art. 334)
Zentralwahlkommission (Consejo Nacional Electoral) als eigene Staatsgewalt (Art. 292-296)
Einführung eines Morlarats der Republik (Consejo Moral Republicano) als eigene Staatsgewalt (Art. 273)
Zentralbank ist dem Parlament verantwortlich (Art. 316-317)
Steuerhinterziehung wird strafbar (Art. 315)
Ölindustrie ist Staatseigentum (Art. 300)
Anerkennung der Rechte der Urbevölkerung (Art. 119-126)
Konsultative Abstimmung auf allen Ebenen durch die jeweilige Legislative, Exekutive
oder einen Zehntel der Stimmberechtigten (Art. 72)
Bindendes Parlamentsplebiszit durch zwei Drittel des Parlaments (Art. 73)
Staatsverträge mit Souveränitätstransfer als Präsidial- oder Parlamentsplebiszit oder
einem Zwanzigstel der Stimmberechtigten (Art. 73)
Fakultatives Gesetzesreferendum durch den Präsidenten oder einen Zehntel der Stimmberechtigten; ausgeschlossen sind Steuern, Voranschlag, Amnestien und Menschenrechte (Art. 74)
Verfassungsänderungen mit obligatorischem Referendum auf Antrag von 30% des Parlaments, 15%
der Stimmberechtigten oder des Präsidenten (Art. 339-346)
Einberufung des Verfassungsrats auf Antrag von zwei Dritteln der Gemeinderäte, des
Präsidenten oder von 15% der Stimmberechtigten (Art. 340-350)
Abstimmungsfrage:
"¿Aprueba usted el Proyecto de Constitución elaborado por la Asamblea Nacional Constituyente?"