Usbekistan, 27. Januar 2002 : Zweikammerparlament
Gebiet | Usbekistan | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Zweikammerparlament | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), allgemeine Anregung | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 13'266'602 | |
Stimmbeteiligung | --- | 91,58% |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 12'113'070 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 11'344'242 | 93,65% |
┗━ Nein-Stimmen | 768'828 | 6,35% |
Bemerkungen |
Schon Ende 2000 schlägt Präsident Karimow ein Zweikammerparlament vor. Die heutige
einzige Kammer mit 250 Sitzen trifft sich zweimal jährlich. Neu soll ein kleineres
Arbeitsparlament entstehen; die zweite Kammer soll als Vertretung der Regionen
dienen.
Das Parlament beschliesst am zwei Verfassungsänderungen, die es einer Volksabstimmung unterstellt. Amtliches Endergebnis der Zentralwahlkommission vom . Das Parlament bestätigt den Ausgang der Abstimmung am , aber seine Umsetzung in einen Verfassungstext ist noch unklar. Ja-Stimmen können direkt in die Urne gelegt werden, Nein-Stimmen müssen in der Wahlkabine speziell markiert werden. Beide Fragen stehen auf demselben Stimmzettel. Parlamentsplebiszit gemäss Art. 78 Z. 3 und Art. 127 der Verfassung.
Abstimmungsfrage: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Zahlen fehlen teilweise | |
Letzte Änderung |