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Uruguay, 27. März 2022 : Teilweise Aufhebung des Dringlichkeitsgesetzes

Gebiet Uruguay
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Teilweise Aufhebung des Dringlichkeitsgesetzes
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → teilweise Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten abgegebene Stimmen
Stimmberechtigte 2'684'131
Stimmbeteiligung 2'298'937 85,65%
Stimmen ausser Betracht 83'031
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'215'906auf alle abgegebenen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'078'425 48,67%
┗━ Nein-Stimmen 1'108'360 50,02%
┗━ Leere Stimmen 29'121 1,31%
Medien Stimmzettel (Ja und Nein)
Bemerkungen Am löst Präsident Lacalle Pou vom "Partido Nacional" (bürgerlich) den Frente Amplio (FA) nach 15 Jahren an der Regierung ab. Auch verfügen die bürgerlichen Parteien erstmals wieder über eine Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments.

Am erfüllt er ein Versprechen aus dem Wahlkampf, indem er dem Parlament ein Dringlichkeitsgesetz (Ley de Urgente Consideración) nach Art. 168 Z. 7 der Verfassung vorlegt. Es enhält in 502 Artikeln eine Sammlung von Massnahmen auf den verschiedensten Gebieten, die seine Regierung für dringlich hält. Das Parlament muss über Dringlichkeitsgesetze innert 100 Tagen einen Entscheid fällen, sonst tritt die von der Regierung vorgelegte Fassung in Kraft.

Das einzige materielle Zugeständnis, das der FA in den Beratung erreicht, ist die Beibehaltung des Erdölmonopols der ANCAP, über die schon in der Volksabstimmung vom entschieden wurde. Das Parlament beschliesst die Vorlage am mit den Stimmen der Regierungsparteien, es tritt am als Gesetz Nr. 19889 in Kraft.

FA, PIT-CNT (Gewerkschaftsdachverband) und Intersocial (diverse Gruppen) einigen sich am , gegen Teile des Gesetzes das Referendum zu ergreifen. Mit 37 zu 13 Stimmen legen sie fest, im November zu beginnen, die 13 Gegenstimmen wollen sofort mit der Sammlung beginnen. Nach langen Verhandlungen einigen sich alle Beteiligten auf 135 der 476 Artikel, darunter vier, denen der FA im Parlament noch zugestimmt hat. Am bilden sie ein Referendumskomitee, das am seinen Antrag bei der Corte Electoral (CE) einreicht.

Die Unterschriftensammlung findet auf dem "langen Weg" statt, d. h., dass das Komitee auf eigene Faust die gesamte Sammelzeit bis zum ausnützen kann. Am letzten Tag der Sammelfrist reicht das Komitee 797'261 Unterschriften ein. Einen Antrag auf Verlängerung der Sammelfrist wegen der Coronapandemie lehnt die CE ab.

Bei 2'686'174 Stimmberechtigten an diesem Tag beträgt das Quorum 671'544 Unterschriften. Die CE hat nun 150 Tage Zeit für die Beglaubigung, die Volksabstimmung muss dann innert 120 Tagen stattfinden. Am gibt die CE 671'631 gültige Unterschriften bekannt, den Rest zählt sie nicht aus. Am selben Tag legt sie den Abstimmungstag und mit 5 zu 4 Stimmen die Farben der Stimmzettel fest. Das Referendumkomitee legt gegen die Farbgebung vergeblich Rekurs ein, weil himmelblau eine Flaggenfarbe Uruguays sei, doch die Farben sind dieselben wie beim letzten Referendum im .

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 79 Abs. 2 der Verfassung: Das Quorum zur Einleitung beträgt 25% der Stimmberechtigten innerhalb eines Jahres. Leere Stimmen sind gültig und zählen wie ein Nein. Es herrscht Stimmpflicht. Die Urnen sind von bis geöffnet.

Da das vorläufige Endergebnis sehr knapp ausfällt (Ja: 1'065'001 Stimmen bzw. 48,82%; Nein: 1'087'557 Stimmen bzw. 49,86% und 28'747 leere Stimmen bzw. 1,32%), beschliesst die CE erstmals, auch die 36.080 nicht im eigenen Stimmlokal abgegebenen Stimmen (votos observados) auszuzählen. Endergebnis der Corte Electoral vom .

Abstimmungsfrage (rosaroter Zettel für ein Ja, himmelblau für ein Nein):
"Voto por SI el recurso de referéndum contra 135 artículos de la Ley Nº 19.889 de 9 de julio de 2020"
"Voto por NO el recurso de referéndum contra 135 artículos de la Ley Nº 19.889 de 9 de julio de 2020"

Angefochtene Artikel (mit *: auch vom FA gebilligt)

Art. 1, 4, 5, 10, 11, 12, 13, 14
zusätzliche Straftatbestände bei Widerstand gegen Polizei und Behörden
Art. 18, 21, 22, 23, 24, 35
mehr Kompetenzen der Behörden bei Strafuntersuchungen
keine Entlassung auf Bewährung u. a. bei Vergewaltigung und Erpressung
Art. 43, 44, 45, 49, 50, 51, 52, 56, 63, 64, 65, 74
leichtere Gewaltausübung durch die Polizei
Art. 75, 76, 77, 78, 79, 80
verschärfte Strafen im Jugendstrafrecht für schwere Verbrechen
Art. 86
Ausschluss gewisser Verbrechen bei Straferlass durch Arbeit oder Ausbildung
Art. 118, 125, 126
erweitere Geheimhaltung für die Staatssicherheitsbehörden
Art. 127, 128, 129, 130, 134, 135*, 136*, 140, 142, 143, 144, 145, 146, 148, 151, 152, 155, 156, 158, 159, 160, 161, 163, 167, 169, 171, 172, 183, 184, 185, 186, 193, 198, 206
Krippe bis zum 3. Altersjahr nicht mehr obligatorisch
Ersetzung der Erziehungsräte durch Schulleitungen
Erziehungsministerium befindet über Anerkennung auswärtiger Diplome
neue Koordinationskommission, der u. a. auch Militär und Polizei angehören
Aufhebung der studentischen Vertretung in der Mitwirkungsbehörde
Art. 207, 208, 209, 210, 211, 212
neue Regeln zur Einschränkung öffentlicher Ausgaben
Art. 215, 219, 220, 221, 224, 225
Aufhebung der Kontopflicht für Lohn- und Gehaltszahlungen
Kontopflicht ab 1 Mio. UI (115'000 USD) statt ab 40'000 UI
Art. 235*, 236*, 237
Regierung legt Erdölpreise fest
Art. 285
mögliche Teilprivatisierung staatlicher Aktiengesellschaften
Art. 357, 358
weniger Kontrolle der durch das INC (Instituto Nacional de Colonización) vergebenen Grundstücke
Art. 392
freier Zugang Nichtstreikender zum Arbeitsplatz
Art. 399
nur noch juristische Personen im Direktorium der Banco de Previsión Social
Art. 403, 404
Gericht kann Adoptionen ohne Mitsprache der INAU (Instituto del Niño y Adolescente del Uruguay) anordnen
Art. 426, 427, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459
Kündigung während des Mietvertrags nur bei Zahlungsrückstand
leichtere Kündigung nach normalem Ende des Mietvertrags
einfachere Wohnungsräumung durch Gerichtsurteil
Art. 468, 469, 470
keine Blockaden öffentlichen Raumes oder Einrichtungen durch Streikposten
Art. 471, 472, 473, 474, 475, 476
Portabilität der Mobiltelefonnummern auf andere Anbieter
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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