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San Marino, 26. September 2021 : Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch

Gebiet San Marino
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → allgemeine Anregung
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 35'411
Stimmbeteiligung 14'559 41,11%
Stimmen ausser Betracht 175
┗━ Leere Stimmen 98
┗━ Ungültige Stimmen 77
Gültige (= massgebende) Stimmen 14'384auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 11'119 77,30%
┗━ Nein-Stimmen 3'265 22,70%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Abtreibung ist, ausser bei Lebensgefahr für die Mutter, gemäss Art. 153 und 154 des Strafgesetzbuches bei Strafen von drei bis sechs Jahren Gefängnis für alle Beteiligten verboten. Die "Unione Donne Sammarinesi" (UDS) stellt am das Projekt zur Entkriminaliserung vor und legt die Abstimmungsfrage am mit 60 Unterschriften dem Collegio dei Garanti vor. Dieses erklärt die Frage am für zulässig. Die Frist zur Unterschriftensammlung dauert vom bis . Schon am reicht die UDS 3'028 Unterschriften ein, davon werden am 2'926 für gültig erklärt (95 Ausländer, 7 doppelte). Die Capitani Reggenti (kollektives Staatsoberhaupt) legen das Datum am mit Dekret Nr. 129 fest. Die Urnen sind von bis geöffnet.

Das Parlament (Consiglio Grande e Generale) setzt am die Initiative um, indem er mit 32 zu 7 Stimmen bei 10 Enthaltungen eine Fristenlösung bis zur zwölften Woche einführt.

Unformulierte Gesetzesinitiative durch 3% (ca. 1070) der Stimmberechtigten. Dieses Quorum wird fast um das Dreifache übertroffen.

Abstimmungsfrage:
"Volete che sia consentito alla donna di interrompere volontariamente la gravidanza entro la dodicesima settimana di gestazione e anche successivamente se vi sia il pericolo per la vita della donna o se vi siano anomalie e malformazioni del feto che comportino grave rischio per la salute fisica o psicologica della donna?"

"Wünschen Sie, dass es der Frau gestattet sei, die Schwangerschaft freiwillig bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis zu unterbrechen, sowie auch später, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist oder wenn Anomalien und Missbildungen des Fötus eine beträchtliche Gefahr für das körperliche oder seelische Wohl der Frau darstellen?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung