San Marino, 12. September 1999 : Bürgerrechtsgesetz
Gebiet
San Marino
┗━ Stellung
unabhängiger Staat
Datum
Vorlage
Bürgerrechtsgesetz
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage
Plebiszit → durch Parlament → bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis
verworfen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen, 32% der Stimmberechtigten
Stimmberechtigte
30'206
Stimmbeteiligung
16'963
56,16%
Stimmen ausser Betracht
564
┗━ Leere Stimmen
376
┗━ Ungültige Stimmen
188
Gültige (= massgebende) Stimmen
16'399
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
9'327
56,88%
┗━ Nein-Stimmen
7'072
43,12%
Bemerkungen
Am beschliesst das Parlament ein neues Bürgerrechtsgesetz, das es freiwillig
der Volksabstimmung unterstellt, weil die jetzige Regelung auf eine Gesetzesinitiative
von 1982 zurückgeht.
Von den 30'206 Stimmberechtigten wohnen 18'876 in San Marino und 11'230 im Ausland.
Für die Annahme sind mindestens 32% der Stimmberechtigten (9'666) nötig. Die Urnen sind
von bis geöffnet.
Abstimmungsfrage:
"Volete che entri in vigore la Legge 16 giugno 1999 n.66 'Legge sulla Cittadinanza'
approvata dal Consiglio Grande e Generale nella seduta del 16 giugno 1999?"
Vorgesehene Änderungen
Kinder sanmarinesischer Mütter, die einen Ausländer geheiratet haben, erhalten neu
mit 18 Jahren die Gelegenheit, das Bürgerrecht zu erwerben. (Kinder sanmarinesischer
Väter mit ausländischer Ehefrau werden wie bisher automatisch Staatsangehörige).
Ausländische Ehegatten erhalten nach der Heirat nur noch die Niederlassung. (Frauen
werden bisher nach drei Jahren Ehe eingebürgert, Männer nicht).
Frauen, die ihr Bürgerrecht durch Heirat erhalten haben, verlieren es fünf Jahre nach
Auflösung der Ehe, falls sie ein weiteres Bürgerrecht besitzen. (Das angeheiratete
Bürgerrecht geht nie verloren).
Nach Erreichen der Volljährigkeit haben die neuen Bürgerinnen und Bürger ein Jahr
Zeit, um sich im Bürgerregister einzuschreiben. (Das Bürgerrecht pflanzt sich automatisch
über den Vater fort.)