Slowakei, 21. Januar 2023 : Verfahren zur Parlamentsauflösung
Gebiet | Slowakei | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfahren zur Parlamentsauflösung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 4'377'565 | |
Stimmausweise | 1'193'198 | |
Stimmbeteiligung | 1'193'198 | 27,26% |
Nicht eingelegte Stimmzettel | 949 | |
Stimmen ausser Betracht | 11'214 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'181'984 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 1'163'586 | 98,44% |
┗━ Nein-Stimmen | 18'398 | 1,56% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Vom bis sammelt die Oppositionspartei Smer-SD Unterschriften
für eine Volksinitiative mit zwei Fragen. Sie reicht am bei
Staatspräsidentin Čaputová 406'039 Unterschriften ein, davon sind 381'960
gültig. Die Abstimmung soll zusammen mit den Regionalwahlen vom
stattfinden, um die nötige Stimmbeteiligung von 50% zu erreichen.
Die erste Frage strebt die sofortige Entlassung der amtierenden Regierung an, die zweite Frage will die Verfassung mit einem Verfahren versehen, um die Amtszeit des Nationalrats (Parlament) durch eigenen Beschluss oder eine Volksabstimmung zu verkürzen. Gemäss Art. 73 der Verfassung beträgt seine Amtszeit heute fixe vier Jahre. Eine Verkürzung ist nur durch eine Verfassungsänderung durch drei Fünftel der Abgeordneten möglich wie im , neu genügt eine einfache Mehrheit von 76 Stimmen. Die Staatspräsidentin billigt die zweite Frage, hält aber die erste nicht für zulässig und legt daher am beide Fragen dem Verfassungsgericht vor. Damit fällt der geplante Abstimmungstermin dahin. Ob die Vorlage dann die nötige Mindestbeteiligung erreicht hätte, bleibt fraglich, da am die Wahlbeteiligung nur 46,19% beträgt. Auch wird die erste Frage gegenstandslos, weil die amtierende Regierung unter Ministerpräsident Heger am durch ein Misstrauensvotum gestürzt wird. Das Verfassungsgericht schliesst sich am der Staatspräsidentin an und erklärt nur die zweite Frage als zulässig. Čaputová legt das Abstimmungsdatum am fest. Die Urnen sind von bis geöffnet. Initiative nach Art. 95 und 98 der Verfassung. Das Quorum beträgt 350'000 Unterschriften; für eine Annahme muss neben der Mehrheit der gültigen Stimmen die Mehrheit der Stimmberechtigten teilnehmen. Die Urnen sind von bis geöffnet. Vorlage ist verworfen, weil weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten teilnimmt. Dennoch beschliesst der Nationalrat am mit 92 gegen 44 Stimmen eine Verfassungsreform, die vorzeitige Neuwahlen durch Parlamentsbeschluss ermöglicht. Ein solcher Antrag muss von mindestens 30 Abgeordneten eingereicht werden und benötigt eine Mehrheit von mindestens 90 Stimmen wie für Verfassungsänderungen. Am stimmt er einem solchen Beschluss mit 92 zu 54 Stimmen zu, so dass am Neuwahlen stattfinden.
Abstimmungsfrage:
"Stimmen Sie zu, dass die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode des Nationalrates
der Slowakischen Republik durch ein Referendum oder einen Beschluss des
Nationalrates der Slowakischen Republik erfolgen kann, indem die Verfassung der
Slowakischen Republik so geändert wird, dass: | |
Quellen |
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