Slowenien, 11. Oktober 2026 : Aufhebung des Wahlrechts auf Gemeindeebene für Angehörige von Drittstaaten

Gebiet Slowenien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Aufhebung des Wahlrechts auf Gemeindeebene für Angehörige von Drittstaaten
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → nicht bindend → Stufe: Gesetz
Ergebnis ---
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
Gültige (= massgebende) Stimmen ---auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen --- --- %
┗━ Nein-Stimmen --- --- %
Bemerkungen Siehe Vorlage 2.

Mit dem Lokalwahlgesetz von 2002 dehnt die Nationalversammlung gemäss Art. 43 Abs. 3 der Verfassung das lokale Wahlrecht auf Angehörige von Drittstaaten aus, die sich in Slowenien niedergelassen haben. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union von 2004 wird dieses Recht für EU-Angehörige durch Art. 3a indirekt in der Verfassung festgeschrieben.

Am beschliesst die Nationalversammlung mit 47 zu 32 Stimmen, Angehörigen von Drittstaaten ausserhalb der Europäischen Union das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu entziehen. Ein Komitee aus 20 Organisationen sammelt von 16. bis 5'295 Unterschriften (Quorum 2'500) zur Einleitung eines Referendums. Am legt die Nationalversammlung die Hauptsammelfrist fest; wegen der Sommerpause dauert sie vom bis .2026. Am beschliesst sie zum selben Thema eine konsultative Abstimmung.

Das Referendumskomitee zieht seinen Antrag am zurück, um eine Verfassungsklage gegen das schon beschlossene Gesetz zu ermöglichen. Es tritt daher am in Kraft und schliesst damit etwa 104'000 bisher Stimmberechtigte von den Gemeindewahlen vom aus. Am reichen 40 Abgeordnete ihre Klage beim Verfassungsgericht ein und verlangen eine vorläufige Aussetzung. Dieses spricht sich am mit 6 zu 2 Stimmen gegen die vorläufige Aussetzung aus, fällt aber in der Sache selbst noch kein Urteil.

Konsultatives Parlamentsplebiszit für wichtige Fragen gemäss Art. 26 bis 29 des Gesetzes über Referendum und Volksinitiative. Die Urnen sind von bis geöffnet. Die Nationalversammlung ist nicht an das Ergebnis gebunden.

Abstimmungsfrage:
"Ali ste za to, da imajo pravico voliti na lokalnih volitvah v Republiki Sloveniji državljani Republike Slovenije ali druge države članice Evropske unije, ne pa tudi državljani tretjih držav, ki niso državljani Republike Slovenije?"
"Sind Sie dafür, Bürgern der Republik Slowenien oder anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Recht einzuräumen, an Kommunalwahlen in der Republik Slowenien teilzunehmen, nicht aber Bürgern von Drittstaaten, die nicht die Staatsbürgerschaft der Republik Slowenien besitzen?"

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Abstimmung steht aus
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