gültige Stimmen, 20% der Stimmberechtigten zur Ablehnung
Stimmberechtigte
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Stimmbeteiligung
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Stimmen ausser Betracht
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Gültige (= massgebende) Stimmen
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auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
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┗━ Nein-Stimmen
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Bemerkungen
Im befürworten 54,9% der Stimmenden
in einer konsultativen Volksabstimmung das Recht auf Sterbehilfe. Die
Nationalversammlung beschliesst am mit 50 zu 34 ein entsprechendes
Gesetz. Damit erhalten volljährige, entscheidungsfähige Personen das Recht, ihr
Leben freiwillig zu beenden, wenn es aufgrund einer schweren, unheilbaren Krankheit
oder einer anderen dauerhaften Störung unerträglich beeinträchtigt ist.
Der Staatsrat (2. Kammer) legt am sein Veto ein, das die Nationalversammlung
am mit 50 zu 10 Stimmen überstimmt. Das Komitee "Gegen Patientenvergiftung!"
("Proti zastrupitvi bolnikov!") reicht am 15'000
Unterschriften (Quorum 2'500) zur Einleitung eines Referendums ein. Am
legt die Nationalversammlung die Hauptsammelfrist fest. Wegen der Sommerpause
beginnt sie erst am und dauert 35 Tage. Das Komitee reicht am
46'245 Unterschriften ein; die Nationalversammlung legt den Abstimmungstermin am
fest.
Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 90 Abs. 1, Art. 97 und Art. 99 der
Verfassung durch mindestens 40'000 Stimmberechtigte. Ein Neinmehrheit muss
mindestens 20% der Stimmberechtigten ausmachen.
Die Urnen sind von bis geöffnet.
Abstimmungsfrage:
"Ali ste za to, da se uveljavi Zakon o pomoči pri prostovoljnem končanju življenja
(ZPPKŽ), ki ga je sprejel Državni zbor na seji dne 24. julija 2025?"
"Sind Sie dafür, dass das Gesetz über das unterstützte freiwillige Lebensende,
das die Nationalversammlung in ihrer Sitzung vom 24. beschlossen hat,
in Kraft tritt?"