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Slowenien, 11. Mai 2025 : Rentenzulagen für aussergewöhnliche Leistungen im künstlerischen Bereich

Gebiet Slowenien
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Rentenzulagen für aussergewöhnliche Leistungen im künstlerischen Bereich
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen, 20% der Stimmberechtigten zur Ablehnung
Stimmberechtigte 1'692'482
Stimmausweise 439'871
Stimmbeteiligung 439'851 25,99%
Stimmen ausser Betracht 3'015
Gültige (= massgebende) Stimmen 436'836auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 32'622 7,47%
┗━ Nein-Stimmen 404'214 92,53%
Bemerkungen Der Nationalrat beschliesst das Gesetz am mit 49 zu 25 Stimmen, aber der Staatsrat (2. Kammer) schickt es am durch ein aufschiebendes Veto mit 22 zu 4 Stimmen zurück in den Nationalrat. Dieser muss es mit absoluter Mehrheit (46 Stimmen) bestätigen. Er überstimmt den Staatsrat am mit 51 zu 28 Stimmen. Die Oppositionspartei SDS leitet am den Referendumsprozess mit 8'700 Unterschriften (Quorum 2'500) ein. Sie sammelt in der Frist vom bis 47'584 Unterschriften, die sie am einreicht. Der Nationalrat legt das Abstimmungsdatum am mit 71 zu 0 Stimmen fest.

Das alte Gesetz von 1974, d. h. noch aus jugoslawischer Zeit, spricht heute 83 Personen mit künstlerischen Verdiensten, d. h. die eine der im Gesetz erwähnten Anerkennung oder Auszeichnung erhalten haben, eine besondere Rente zu. Das neue Gesetz legt die Liste der in Frage kommenden Auszeichnungen fest, statt die Anspruchsberechtigung dem Kulturministerium zu überlassen; auch darf die die gesetzliche Höchstrente nicht überschritten werden. Pensionen können nicht mehr verebt werden. Bei Ablehnung des Gesetzes werden die Rentenzahlungen nicht eingestellt, da dann dasjenige von 1974 weiterhin gilt. Am scheitert ein Vorstoss der SDS im Nationalrat mit 21 zu 45 Stimmen, auch das alte Gesetz von 1974 aufzuheben.

Fakultatives Gesetzesreferendum nach Art. 90 Abs. 1, Art. 97 und Art. 99 der Verfassung durch mindestens 40'000 Stimmberechtigte. Ein Neinmehrheit muss mindestens 20% der Stimmberechtigten ausmachen. Dieses Quorum wird mit 23,8% erreicht. Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis der Zentralwahlkommission vom .

Abstimmungsfrage:
ʺAli ste za to, da se uveljavi Zakon o dodatku k pokojnini za izjemne dosežke na področju umetnosti (ZDPIDU), ki ga je sprejel Državni zbor na seji dne 30. januarja 2025?ʺ
"Sind Sie dafür, dass das Gesetz über die Rentenzulagen für aussergewöhnliche Leistungen im Bereich der Künste (ZDPIDU), das die Nationalversammlung in ihrer Sitzung am 30. beschlossen hat, in Kraft tritt?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung