Slowenien, 4. April 2004 : Technisches Gesetz zur Neuregistrierung der 1992 aus dem Wahlregister Gestrichenen
Gebiet | Slowenien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Technisches Gesetz zur Neuregistrierung der 1992 aus dem Wahlregister Gestrichenen | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Fakultatives Referendum → durch Minderheit der Nationalversammlung → bindend → Stufe: Gesetz → vollständige Aufhebung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen | |
Stimmberechtigte | 1'626'913 | |
Stimmbeteiligung | 513'134 | 31,54% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 513'134 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 19'984 | 3,89% |
┗━ Nein-Stimmen | 485'536 | 94,59% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 7'794 | 1,52% |
Bemerkungen |
Nach der Unabhängigkeit werden im 168'000 Angehörige ehemaliger
jugoslawischer Teilrepubliken aus dem Wahlregister gestrichen. Sie haben
6 Monate Zeit, sich neu zu registrieren. Am werden die übrigen
30'000 gestrichen. Durch weitere Gesetze, Auswanderung und Druck der EU,
der Slowenien beitreten will, sinkt diese Zahl bis 1999 auf 18'000.
Das Verfassungsgericht entscheidet im , dass diese Streichungen zu Unrecht erfolgt sind. In der Nationalversammlung gibt die Regierung der Opposition nach, so dass nur eintragsberechtigt ist, wer einen ehemaligen Wohnsitz in Slowenien nachweisen kann und dass niemand eine Entschädigung beanspruchen kann. Die Opposition fürchtet, dass sich ehemalige Angehörige der Jugoslawischen Volksarmee (JVA) wieder eintragen lassen und fordert Einzelfallentscheidungen. Die Nationalversammlung verabschiedet das Gesetz am mit 45 zu 19 Stimmen. Die Opposition ergreift am das Behördenreferendum (30 Stimmen). Die Mehrheit gelangt ans Verfassungsgericht, weil der Erlass des Gesetzes zwingend sei, aber dieses entscheidet am , eine Volksabstimmung sei unbedenklich. Die Nationalversammlung schreibt am die Abstimmung mit 37 zu 5 Stimmen aus, aber 33 Abgeordnete gelangen erneut vor das Verfassungsgericht, das die Abstimmung zunächst aussetzt, am entscheidet, die Abstimmung habe stattzufinden. Die Nationalversammlung setzt das Datum am fest. Die Regierungsparteien rufen zum Boykott auf. Noch vor der Abstimmung strengt die Opposition eine Abstimmung über den systematischen Teil des Gesetzes an. Nötig ist die Mehrheit der abgegebenen (und nicht der gültigen) Stimmen. Die Urnen sind von bis geöffnet. Amtliches Endergebnis vom .
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |