Rumänien, 25. November 2007 : Mehrheitswahlverfahren
Gebiet | Rumänien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Mehrheitswahlverfahren | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Abstimmungstyp | Plebiszit → durch Präsident → nicht bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 50% Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 18'296'459 | |
Stimmbeteiligung | 4'851'470 | 26,51% |
Stimmen ausser Betracht | 119'618 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 4'731'852 | |
┗━ Ja-Stimmen | 3'947'212 | 83,41% |
┗━ Nein-Stimmen | 784'640 | 16,59% |
Bemerkungen |
Am schlägt Präsident Basescu die Wahl des Parlaments in Einerwahlkreisen
vor. Im Herbst 2007 wiederholt er seinen Vorschlag und erklärt am ,
dass er eine Volksabstimmung ansetzen werde, wenn das Parlament nicht bis am
eine Wahlrechtsreform beschliesst. Das Parlament schlägt aber nur ein
gemischtes System wie in Deutschland vor. Basescu unterschreibt am
das Dekret über die Abstimmung. Gegen eine Gesetzesänderung, die Abstimmung
von der Wahl zum europäischen Parlament zu trennen, legt Basescu am sein
Veto ein. Das Verfassungsgericht entscheidet am , dass Wahl und Abstimmung
im selben Lokal, aber mit zwei Wahlkommissionen stattfinden.
Die Verfassung legt in Art. 62 das Wahlsystem der beiden Kammern nicht fest. Änderungen daran kann das Parlament also selbst ohne obligatorisches Verfassungsreferendum vornehmen. Konsultatives Präsidialplebiszit nach Art. 90 der Verfassung und Art. 11 des Referendumsgesetzes (3/2002). Damit das Ergebnis gültig ist, muss sich die Mehrheit der Stimmberechtigten beteiligen. An den Europawahlen nehmen 29,1% der Stimmberechtigten teil. Endergebnis vom .
Abstimmungsfrage: | |
Quellen | ||
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |