Rumänien, 29. Juli 2012 : Absetzung von Staatspräsident Băsescu
Gebiet | Rumänien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Absetzung von Staatspräsident Băsescu | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Abwahl Präsident | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 18'292'464 | |
Stimmbeteiligung | 8'459'053 | 46,24% |
Stimmen ausser Betracht | 111'842 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 8'347'211 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 7'403'836 | 88,70% |
┗━ Nein-Stimmen | 943'375 | 11,30% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Präsident Băsescu muss sich im einem
ersten Abwahlreferendum stellen, das er gewinnt. Im wird er für
eine zweite Amtszeit gewählt.
Ministerpräsident Ponta lässt sich mit Überläufern aus anderen Parteien am in sein Amt wählen. Am ändert das Parlament das Referendumsgesetz (Nr. 3/2002), dass die Abwahl des Präsidenten (und nur diese) ohne Quorum mit der Mehrheit der gültigen Stimmen zustande kommt. Am lässt er u. a. die Präsidien beider Parlamentskammern mit seinen Parteigängern besetzen. Wichtig ist der Senatspräsident, der bei einer Suspendierung des Präsidenten Staatsoberhaupt ad interim wird. Am erlässt die Regierung zwei Notverordnungen: die eine entzieht dem Verfassungsgericht die Kompetenz, über Parlamentsbeschlüsse zu urteilen; die andere (41/2012) wiederholt die Änderungen am Referendumsgesetz. Das Parlament suspendiert am Präsident Băsescu wegen Verstössen gegen die Verfassung und Kompetenzüberschreitungen mit 258 zu 114 Stimmen. Das Verfassungsgericht verwirft in seiner nichtbindenden Stellungnahme die meisten dieser Vorwürfe. Das Verfassungsgericht verwirft am 9. und Klagen der Opposition gegen diese Beschlüsse mit Ausnahme der beiden Notverordnungen. Die Verordnung zum Referendumsgesetz ist verfassungswidrig, weil sie das Quorum nur für die Abwahl des Präsidenten abschafft. Auf Betreiben der EU macht das Parlament am die Änderungen am Referendumsgesetz rückgängig, so dass die Abwahl nur gültig ist, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten teilnimmt. Dafür verlängert es die Öffnungszeiten der Stimmlokale auf 7.00 bis und ordnet weitere Möglichkeiten der Stimmabgabe an. Eine Klage der Opposition gegen die beiden Bestimmungen verwirft das Verfassungsgericht am . Auf Klagen der Präsidenten beider Parlamentskammern lässt das Verfassungsgericht die Stimmregister untersuchen, ob sie nicht mehr stimmberechtigte Personen enthalten, weil dies für die Berechnung des Quorum entscheidend ist. Es befindet jedoch die vor der Abstimmung eingereichten Register für gültig und erklärt das Referendum am wegen mangelnder Beteiligung mit 6 zu 3 Stimmen für ungültig. Mit der Verlesung des Urteils am im Parlament und seiner Veröffentlichung im Amtsblatt (Monitorul Oficial) erlangt es Rechtskraft. Băsescu kehrt am folgenden Tag in sein Amt zurück. Abwahlreferendum nach Art. 95 der Verfassung, der eine Absetzung wegen schwerer Vergehen nach einer Volksabstimmung vorsieht, die innert 30 Tagen nach der Suspendierung stattfinden muss. Es haben mehr Wähler gegen Băsescu gestimmt, als ihn im (5,3 Mio. Stimmen) gewählt haben.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen | ||
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |