Polen, 8. Juni 2003 : Beitritt zur Europäischen Union
Gebiet | Polen | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Beitritt zur Europäischen Union | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Sejm → je nach Stimmverhalten bindend → Stufe: Staatsvertrag | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen; nur mit Zusatzbedingung bindend: 50% + 1 Stimme Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 29'864'969 | |
Stimmausweise | 17'584'085 | |
Stimmbeteiligung | 17'576'714 | 58,85% |
Stimmen ausser Betracht | 126'187 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 17'450'527 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 13'514'872 | 77,45% |
┗━ Nein-Stimmen | 3'935'655 | 22,55% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Der EU-Beitritt Polens, Ungarns, Tschechiens, der Slowakei, Sloweniens,
Estlands, Lettlands, Litauens, Zyperns und Maltas wird am Gipfel in
Kopenhagen am 12./ beschlossen. Die formelle Unterschrift
erfolgt am in Athen; der Beitritt per .
Art. 90 der Verfassung legt fest, dass die Abtretung von Befugnissen an internationale Organisationen eine Zweidrittelsmehrheit in beiden Kammern oder eine Volksabstimmung erfordert. Art. 125 besagt, dass Volksabstimmungen, die der Sejm über wichtige Angelegenheiten ansetzen kann, nur bindend sind, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten daran teilnimmt. Daher könnte der Sejm den Beitritt auch von sich aus beschliessen, wenn die Abstimmung mangels Beteiligung scheitert wäre, wie das Verfassungsgericht am entscheidet. Am ändert der Sejm mit 297 zu 97 Stimmen das Referendumsgesetz so, dass Volksabstimmungen an zwei Tagen stattfinden können. Später ändert er das Gesetz noch einmal, damit die Zentralwahlkommission nach dem ersten Tag die Beteiligung bekanntgeben kann. Am beschliesst er die Volksabstimmung mit 336 zu 16 Stimmen. Das Oberste Gericht bestätigt am das Abstimmungsergebnis. Amtliches Endergebnis der Zentralwahlkommission vom .
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |