Batavische Republik (Niederlande), 16. April 1805 : Verfassung
Gebiet
Batavische Republik (Niederlande)
┗━ Stellung
unabhängiger Staat
Datum
Vorlage
Verfassung
┗━ Fragemuster
Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage
Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis
angenommen
┗━ Mehrheiten
gültige Stimmen, Nichtteilnahme ist Jastimme, 50% + 1 der Stimmberechtigten zur Ablehnung
Stimmberechtigte
353'322
Stimmbeteiligung
353'322
100,00%
Gültige (= massgebende) Stimmen
353'322
auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen
353'186
99,96%
┗━ Nein-Stimmen
136
0,04%
Bemerkungen
Im entscheidet der Staatsrat, dass zivile Behörden keine Befehle
französischer Truppen befolgen dürfen. Auf französischen Druck verabschiedet der
batavische Staatsrat eine neue Verfassung, in der die Exekutivgewalt sich in einer
einzigen Person konzentriert. Der Staatsrat legt dem Parlament am den
Entwurf (87 Artikel) vor, das am zustimmt.
Am erlässt der Staatsrat ein Dekret, dass die Abstimmung vom 9. bis
offen durch Unterschrift in die Stimmregister der Urversammlungen
stattfindet; also sind weder leere noch ungültige Stimmen möglich. Vom Stimmrecht
ausgeschlossen sind Hausangestellte, Armengenössige, Konkursiten usw. Nichtstimmende
werden wie 1801 als Ja gezählt.
Der Staatsrat proklamiert das Ergebnis am und wählt am
Jan Schimmelpenninck als Raadpensionaris. Doch schon
1806 setzt Napoleon seinen Bruder Louis als König durch und Schimmelpenninck
legt am sein Amt nieder. Die neue Verfassung vom entspricht
etwa dieser, aber als Monarchie, und tritt ohne Volksabstimmung in Kraft.
Hauptpunkte
Staatsältester (Raadpensionaris) als alleinige Exekutive auf Lebenszit
Parlament (Hun Hoog Mogenden) zu 19 Sitzen auf 3 Jahre gewählt
Parlament kann Gesetzesvorlagen der Regierung nur annehmen oder verwerfen, aber nicht ändern
Wiedererrichtung der 8 historischen Provinzen
Kein Stimmrecht sind Hausangestellte, Armengenössige, Konkursiten usw.