Batavische Republik (Niederlande), 6. Oktober 1801 : Verfassung
Gebiet | Batavische Republik (Niederlande) | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Regierung → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen, Nichtteilnahme ist Jastimme, 50% + 1 der Stimmberechtigten zur Ablehnung | |
Stimmberechtigte | 416'419 | |
Stimmbeteiligung | 416'419 | 100,00% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 416'419 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 364'200 | 87,46% |
┗━ Nein-Stimmen | 52'219 | 12,54% |
Bemerkungen |
Nach seinem Brumaire-Staatsstreich ist Napoleon mit der schleppenden Bereitstellung von Truppen
durch die Batavische Republik unzufrieden und will eine Verfassung mit mehr Kompetenzen der
Exekutive. Dem Parlament liegt ab März eine Verfassung vor, aber es will sie nicht annehmen.
Am erlässt das Direktorium mit 3 zu 2 Stimmen ein Dekret, mit der Verfassungsentwurf (106 Artikel) direkt dem Volk vorgelegt wird. Als die Parlamentskammern den Entwurf einer Kommission zuweisen wollen, schliesst das Direktorium das Parlament am . Das Ergebnis liegt am vor und wird sofort in Kraft gesetzt. Die Abstimmung findet vom 1. bis offen durch Unterschrift in die Stimmregister der Urversammlungen statt, also sind weder leere noch ungültige Stimmen möglich. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind Hausangestellte, Armengenössige, Konkursiten usw. Nichtstimmende werden als Ja gezählt (wie in der Helvetischen Republik von 1802). Aus gutem Grund, weil der Entwurf sonst verworfen worden wäre. Hauptpunkte
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Quellen | ||
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |