Neukaledonien (Frankreich), 4. November 2018 : Unabhängigkeit
Gebiet | Neukaledonien (Frankreich) | |
┗━ Stellung | bleibt abhängiges Gebiet mit voller Selbstverwaltung (Frankreich), wird nicht unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Unabhängigkeit | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Selbstbestimmung | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 174'995 | |
Stimmbeteiligung | 141'099 | 80,63% |
Stimmen ausser Betracht | 2'166 | |
┗━ Leere Stimmen | 1'023 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 1'143 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 138'933 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 60'199 | 43,33% |
┗━ Nein-Stimmen | 78'734 | 56,67% |
Medien | Stimmzettel (Ja und Nein) | |
Bemerkungen |
Vorgeschichte siehe Vertrag von Nouméa
().
Art. 77 der französischen Verfassung sieht eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Neukaledoniens vor. Verfassungsänderung Nr. 2007-237 vom sieht vor, dass das Stimmregister für den neukaledonischen Kongress gemäss Gesetz Nr. 99-209 vom bzw. Art. 76 der Verfassung geführt wird. Damit erhalten zusätzlich ca. 7'000 nach Gewohnheitsrecht ansässige Kanaken und 4'000 Caldoches (französische Siedler) zusätzlich das Stimmrecht. Gesetz Nr. 99-209 legt in Titel IX (Art. 216 bis 222) die Modalitäten der Abstimmung fest. Der neukaledonische Kongress legt ab 2014 mit einer Mehrheit von drei Fünfteln das Datum mindestens sechs Monate vor dem Abstimmungstag fest. Falls die Unabhängigkeit verworfen wird, kann ein Drittel des neukaledonischen Kongresses nach einer Frist von sechs Monaten eine weitere Abstimmung fordern; auch ist eine dritte Abstimmung unter denselben Regeln möglich. Stimmberechtigt ist u. a., wer es schon im schon war, von ihnen abstimmt, traditionell in Neukaledonien ansässig ist oder seit 20 Jahren dort wohnt. Der neukaledonische Kongress legt das Abstimmungsdatum am mit 38 zu 14 Stimmen fest. Am einigen sich die neukaledonischen und französischen Behörden über die Abstimmungsfrage. Die Feinheiten der Stimmberechtigung und ein besonderes Stimmregister regelt nach Verhandlungen zwischen beiden Seiten Gesetz Nr. 2018-280 vom . Stimmberechtigt in dieser Frage ist, wer es 1988 war bzw. hätte sein können oder von solchen Stimmberechtigten abstammt. Ausgeschlossen sind damit 35'948 von 210'105 Stimmberechtigten auf den allgemeinen Wahllisten; vor allem seit 1994 Zugewanderte betrifft dies. Die französische Regierung setzt die Abstimmung am mit Dekret Nr. 2018-457 an. Das definitive Stimmregister wird am veröffentlicht. Die Urnen sind von bis geöffnet. Endergebnis der Wahlkommission (Commission de contrôle) vom , veröffentlicht im Journal Officiel de la République Française (JORF) Nr. 257 vom .
Abstimmungsfrage:
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Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |