Mexiko, 1. August 2021 : Anklage gegen ehemalige Amtsträgerinnen und Amtsträger
Gebiet | Mexiko | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Anklage gegen ehemalige Amtsträgerinnen und Amtsträger | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → bindend → Stufe: Anklage | |
Ergebnis | angenommen (nicht bindend) | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen; nur mit Zusatzbedingung bindend: 40% Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 93'671'697 | |
Stimmbeteiligung | 6'663'208 | 7,11% |
Stimmen ausser Betracht | 48'878 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 6'614'330 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 6'511'385 | 98,44% |
┗━ Nein-Stimmen | 102'945 | 1,56% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Das Komitee "Juicio a ex presidentes" sammelt vom
1. bis Unterschriften, um gegen alle lebenden Expräsidenten des
Landes, d. h. Salinas de Gortari (1988 bis 1994), Zedillo (1994 bis 2000),
Fox (2000 bis 2006), Calderón (2006 bis 2012) und Peña (2012 bis 2018), Anklage
erheben zu lassen. Am reicht es 2'538'048 bei der Wahlbehörde INE
(Instituto Nacional Electoral) ein. Die Beglaubigung
beginnt am und endet am mit 2'116'837 gültigen
Unterschriften, ca. 400'000 davon lauten auf teilweise schon lange verstorbene
Personen. Damit ist das Quorum von 2% der Stimmberechtigten (= 1'821'405)
erreicht.
Der Vorstoss erhält die Bezeichnung "Consulta Popular 2/2020", weil schon am Präsident López Obrador dem Senat seine eigene Frage vorlegt, und ihn als "Consulta Popular 1/2020" bezeichnet. Das Oberste Gericht (Supremo Corte de Justicia Nacional, SCJN) billigt am seinen Vorstoss mit 6 zu 5 Stimmen, ändert aber die Frage massiv: Keine Namensnennungen mehr und Ausdehnung auf alle ehemalige Amtsträgerinnen und Amtsträger. Am tritt es auf die Volksinitative ein und kassiert sie, weil sie fast gleich wie diejenige des Präsidenten lautet. Der Senat billigt die Volksabstimmung am mit 65 zu 49 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Abgeordnetenhaus am mit 272 zu 116 Stimmen. Die Volksabstimmung findet nicht mit den Zwischenwahlen vom statt. Das INE legt am Wortlaut und Datum fest. Die Urnen sind von bis geöffnet. Am will es das Datum wegen mangelnder Gelder verschieben und entscheidet am , ohne zusätzliche Mittel keine Stimmzettel zu drucken. Der SCJN weist das INE am an, es müsse mit dem vorhandenen Budget auskommen. Das INE sieht wegen Geldmagels nur 57'077 statt der geplanten 104'667 Stimmlokale vor. Initiative bzw. Plebiszit gemäss Art. 35 Teil VIII der Verfassung durch 2% der Stimmberechtigten oder auf Antrag des Präsidenten und einem Drittel einer Kammer. Das Oberste Gericht urteilt im voraus über die Zulässigkeit. Das Ergebnis ist nur bei einer Mindestbeteiligung vom 40% bindend. Endergebnis des INE vom ; es bezieht sich auf 57'070 der geplanten Stimmlokale. Es leitet das Ergebnis dem SCJN weiter.
Abstimmungsfrage:
"Bist du einverstanden oder nicht, im Rahmen der Verfassung und der Gesetze
entsprechende Handlungen vorzunehmen, um in einem Aufklärungsprozess die
politischen Entscheidungen der politischen Amtsträger mit dem Ziel zu
untersuchen, möglichen Opfern Recht und Gerechtigkeit widerfahren zu lassen?
Präsident López Obradors eingereichte Frage:
Eingereichte Frage des Initativkomitees: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |