Mali, 18. Juni 2023 : Verfassung
Gebiet | Mali | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 8'463'084 | |
Stimmbeteiligung | 3'334'531 | 39,40% |
Stimmen ausser Betracht | 27'129 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 3'307'402 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 3'208'230 | 97,00% |
┗━ Nein-Stimmen | 99'181 | 3,00% |
Bemerkungen |
Am stürzen Truppen unter Oberst Diaw den gewählten Präsidenten Keïta.
Als letzte Amtshandlungen löst dieser unter Aufsicht des Militärs Parlament und
Regierung auf. Die Junta
setzt am General N'Daw als Übergangspräsidenten für ein Jahr ein.
Aber am wird N'Daw von Vizepräsident Oberst Goïta gestürzt, welcher
sich selbst als Übergangspräsident und Premierminister einsetzt.
Mit Drekret Nr. 2022-0335/PT-RM legt Goïta am eine zweijährige Übergangszeit zu einer Zivilregierung fest und setzt am mit Dekret Nr. 2022-0342/PT-RM eine 25-köpfige Kommission ein, die ein Vorprojekt für die neue Verfassung ausarbeiten soll; aber am setzt er eine neue Kommission dafür ein. Die Regierung kündigt am eine Volksabstimmung für den an. Am reicht die Kommission ihr Vorprojekt ein. Am setzt die Regierung mit Dekret Nr. 2022-0777/PT-RM eine weitere Kommission ein, um den Text des Vorprojekts zu bereinigen. Die Regierung erkennt am , dass der Zeitplan zu eng ist und lässt den Termin vom fallen. Am übergibt die Kommission Goïta den Entwurf, und die Regierung verschiebt am das Abstimmungsdatum auf unbestimmte Zeit. Am setzt Goïta mit Dekret Nr. 2023-0276/PT-RM die Abstimmung an; die Streitkräfte stimmen schon am ab. Abgestimmt wird mit wird mit weissen Stimmzetteln mit aufgedrucktem "OUI" für Ja und roten mit "NON" für Nein. Art. 191 des Entwurfs fordert die Mehrheit der gültigen Stimmen für die Annahme. Die 24'416 Urnen sind von bis geöffnet. Vorläufiges Endergebnis der Wahlbehörde AIGE (Autorité Indépendante de Gestion des Elections) vom . Es fällt auf, dass der Neinanteil bei den Sicherheitskräften höher als der Zivilbevölkerung ist. Endergebnis der Cour Constitutionnelle vom durch Beschluss Nr. 2023-08/CC-Réf. Die Summe der Ja- und Neinstimmen entspricht der Anzahl gültigen Stimmen. Dieses Verfahren ist nach Art. 118 der Verfassung unzulässig, weil nur das Parlament mit Zweidrittelsmehrheit eine Verfassungsreform vorschlagen kann und auch weil sich Goïtas Dekret ausdrücklich auf die Verfassung von 1992 bezieht. Der Vorgang ist als Präsidialplebiszit ad hoc zu werten. Urteil Nr. 2023-05/CC des Verfassungsgerichts (Cour constitutionnelle) vom weist Einsprachen gegen die Abhaltung der Volksabstimmung u. a. wegen Verletzung von Art. 41 (Präsidialplebiszit) und 118 (Volksabstimmung nur nach Zustimmung durch zwei Drittel der Nationalversammlung, keine Verfassungsreform, wenn die Regierung das Land nicht kontrolliert) der Verfassung ab, weil der Erlass einer ganz neuen Verfassung durch die Übergangscharta geregelt sei. Am reichen Oppositionsparteien beim Verfassungsgericht Beschwerden gegen das Ergebnis ein. Auch diese weist das Verfassungsgesricht am ab. Goïta setzt sie am mit Dekret Nr. 2023-0401/PT-RM in Kraft. Hauptpunkte
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis, widersprüchliche Zahlen | |
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