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Mali, 18. Juni 2023 : Verfassung

Gebiet Mali
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Verfassung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Präsident → ad hoc → Stufe: Verfassung → Totalrevison
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 8'463'084
Stimmbeteiligung 3'334'531 39,40%
Stimmen ausser Betracht 27'129
Gültige (= massgebende) Stimmen 3'307'402auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 3'208'230 97,00%
┗━ Nein-Stimmen 99'181 3,00%
Bemerkungen Am stürzen Truppen unter Oberst Diaw den gewählten Präsidenten Keïta. Als letzte Amtshandlungen löst dieser unter Aufsicht des Militärs Parlament und Regierung auf. Die Junta setzt am General N'Daw als Übergangspräsidenten für ein Jahr ein. Aber am wird N'Daw von Vizepräsident Oberst Goïta gestürzt, welcher sich selbst als Übergangspräsident und Premierminister einsetzt.

Mit Drekret Nr. 2022-0335/PT-RM legt Goïta am eine zweijährige Übergangszeit zu einer Zivilregierung fest und setzt am mit Dekret Nr. 2022-0342/PT-RM eine 25-köpfige Kommission ein, die ein Vorprojekt für die neue Verfassung ausarbeiten soll; aber am setzt er eine neue Kommission dafür ein. Die Regierung kündigt am eine Volksabstimmung für den an. Am reicht die Kommission ihr Vorprojekt ein. Am setzt die Regierung mit Dekret Nr. 2022-0777/PT-RM eine weitere Kommission ein, um den Text des Vorprojekts zu bereinigen. Die Regierung erkennt am , dass der Zeitplan zu eng ist und lässt den Termin vom fallen. Am übergibt die Kommission Goïta den Entwurf, und die Regierung verschiebt am das Abstimmungsdatum auf unbestimmte Zeit.

Am setzt Goïta mit Dekret Nr. 2023-0276/PT-RM die Abstimmung an; die Streitkräfte stimmen schon am ab. Abgestimmt wird mit wird mit weissen Stimmzetteln mit aufgedrucktem "OUI" für Ja und roten mit "NON" für Nein. Art. 191 des Entwurfs fordert die Mehrheit der gültigen Stimmen für die Annahme. Die 24'416 Urnen sind von bis geöffnet.

Vorläufiges Endergebnis der Wahlbehörde AIGE (Autorité Indépendante de Gestion des Elections) vom . Es fällt auf, dass der Neinanteil bei den Sicherheitskräften höher als der Zivilbevölkerung ist. Endergebnis der Cour Constitutionnelle vom durch Beschluss Nr. 2023-08/CC-Réf. Die Summe der Ja- und Neinstimmen entspricht der Anzahl gültigen Stimmen.

Dieses Verfahren ist nach Art. 118 der Verfassung unzulässig, weil nur das Parlament mit Zweidrittelsmehrheit eine Verfassungsreform vorschlagen kann und auch weil sich Goïtas Dekret ausdrücklich auf die Verfassung von 1992 bezieht. Der Vorgang ist als Präsidialplebiszit ad hoc zu werten.

Urteil Nr. 2023-05/CC des Verfassungsgerichts (Cour constitutionnelle) vom weist Einsprachen gegen die Abhaltung der Volksabstimmung u. a. wegen Verletzung von Art. 41 (Präsidialplebiszit) und 118 (Volksabstimmung nur nach Zustimmung durch zwei Drittel der Nationalversammlung, keine Verfassungsreform, wenn die Regierung das Land nicht kontrolliert) der Verfassung ab, weil der Erlass einer ganz neuen Verfassung durch die Übergangscharta geregelt sei. Am reichen Oppositionsparteien beim Verfassungsgericht Beschwerden gegen das Ergebnis ein. Auch diese weist das Verfassungsgesricht am ab. Goïta setzt sie am mit Dekret Nr. 2023-0401/PT-RM in Kraft.

Hauptpunkte

  • Bezeichnung als säkularer Staat
  • nationale Sprachen als Amtssprachen, Französisch bleibt "Arbeitssprache"
  • Anerkennung traditioneller Formen der Rechtsprechung
  • Präsident mit 2 Amtszeiten zu 5 Jahren im Alter von 35 bis 75 Jahren
  • Premierminister und Regierung sind dem Präsidenten verantwortlich
  • Präsident ernennt Vorsitzenden des Verfassungsgerichts
  • Präsidialplebiszit (Art. 60)
  • Parlament mit zwei Kammern (Nationalversammlung und Senat)
  • Senat als zweite Kammer, Präsident ernennt ein Drittel davon, Rest aus Regionen
  • Präsident kann Parlament auflösen
  • Parlament kann Präsidenten mit drei Vierteln absetzen
  • obligatorisches Verfassungsreferendum (Art. 184)
  • Putsch als Verbrechen, aber Amnestien für frühere Staatsstreiche bleiben (Art. 187, 188)
  • Volksabstimmung über diese Verfassung (Art. 191)

                       St.ber     St.bet  ungültig   gültig                Ja           Nein
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Streitkräfte           78'941     57'654     609     57'045     53'586 93,94%   3'456  6,06%
Zivilbevölkerung               3'276'877  26'520  3'250'357  3'154'644 97,06%  95'725  2,94%
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                    8'463'084  3'334'531  27'129  3'307'402  3'208'230 97,00%  99'181  3,00%
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Abstimmungsfrage:
"Approuvez-vous le projet de Constitution ?"

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis, widersprüchliche Zahlen
Letzte Änderung