Marshall-Inseln, 11. Dezember 1990 : Umbenennung in "Republik der Marshall-Inseln"
Gebiet | Marshall-Inseln | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Umbenennung in "Republik der Marshall-Inseln" | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Verfassungsrat → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | 66,67% der gültigen Stimmen | |
Stimmberechtigte | 18'644 | |
Stimmbeteiligung | 5'914 | 31,72% |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | --- | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
Bemerkungen |
Nach Kap. XII Art. 12 muss der Nitijela (Parlament) alle 10 Jahre darüber
befinden, ob und wie die Verfassung zu ändern sei. Da sie 1979 in Kraft getreten
ist, bejaht dies der Nitijela am , und ein am
gewählter Verfassungsrat berät vom bis über die Vorschläge, die
der Nitijela ihm vorgelegt hat.
Der Verfassungsrat verabschiedet 40 Verfassungsänderungen, die er den Stimmberechtigten in 14 Vorlagen vorlegt. Von den Vorlagen werden zwei in der Volksabstimmung angenommen und zwölf abgelehnt. Die angenommenen Änderungen treten am in Kraft. Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Kap. XII Art. 4 der Verfassung. Da der Verfassungsrat die Änderungen vorlegt, ist eine Zweidrittelsmehrheit der gültigen Stimmen nötig (Kap. XII Art. 4 Abs. 1). Übergangangsbestimmung #40 gibt dem Nitijela das Recht, grammatikalische Anpassungen am Text vorzunehmen, um die Konsistenz des gesamten Verfassungstexts zu gewährleisten.
Vorlage 1
Constitutional Amendment #40: | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Zahlen fehlen ganz | |
Letzte Änderung |