Maghrebinien, 29. Februar 1902 : Verfassung
Gebiet | Maghrebinien | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Verfassung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → ad hoc → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 687'124 | |
Stimmbeteiligung | 3'229'482 | 470,00% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 3'229'482 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 3'229'482 | 100,00% |
┗━ Nein-Stimmen | 0 | 0,00% |
Bemerkungen |
König Nikifor XIV führt die Politik der Modernisierung seines Vorgängers Nikifors
XIII fort und verursacht eine Wirtschaftskrise. Eine Offiziersgruppe unter
dem Namen "Neues Maghrebinien" zwingt Nikifor dazu, ihr die Regierungsgeschäfte
zu übertragen. Sie wird, da sich keine Fortschritte ergeben, von den jüngeren
Offizieren des "Jungen Maghrebiniens" abgesetzt, die ihrerseits dem
"Ungeborenen Maghrebinien" der Fötokraten weichen müssen. Unter ihnen setzt
Nikifor XIV wieder Finanzminister Kleptomanowitsch ein, was zu einer
Revolution führt, die König und Militärregierung hinwegfegt.
Die Revolutionäre berufen einen Verfassunggebenden Volkskongress ein, der seine Verfassung einer Volksabstimmung unterstellt, ohne im voraus die Bedingungen zur Annahme festzulegen. Jedermann (Frauen sind schon seit den Wahlen unter Nikifor XIII stimmberechtigt) kann Stimmzettel nach Wunsch einlegen. Der Volkskongress entscheidet danach, wer immer sich mit der Verfassung beschäftigt habe, sei auch dafür, und erklärt alle abgegebenen Stimmen zu Ja-Stimmen. Im Schnitt werden 4,7 Zettel je Stimmberechtigtem eingelegt. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |