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Marokko, 23. Mai 1980 : Volljährigkeit des Thronfolgers mit 16 Jahren

Gebiet Marokko
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Volljährigkeit des Thronfolgers mit 16 Jahren
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch König → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema)
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 7'130'703
Stimmbeteiligung 6'902'717 96,80%
Stimmen ausser Betracht 27'013
Gültige (= massgebende) Stimmen 6'875'704auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 6'849'813 99,62%
┗━ Nein-Stimmen 25'891 0,38%
Bemerkungen König Hassan legt die Änderung direkt dem Volk vor (Art. 98). Eine Woche später findet eine weitere Volksabstimmung statt.

Änderungen an Art. 21

  • König ist mit 16 (statt 18) Jahren mündig
  • Vorher regiert ein Regentschaftsrat
  • Regentschaftsrat besteht aus den Präsidenten der Parlamentskammern und 10 ernannten Mitgliedern
  • Vom 16. bis 20. Altersjahr des Königs ist der Regentschaftsrat beratend
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung