Lettland, 18. Februar 2012 : Russisch als zweite Amtssprache
Gebiet | Lettland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Russisch als zweite Amtssprache | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Volk → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | 50% + 1 der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 1'545'004 | |
Stimmausweise | 1'098'921 | |
Stimmbeteiligung | 1'098'593 | 71,11% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'545'004 | auf alle Stimmberechtigten bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 273'347 | 17,69% |
┗━ Nein-Stimmen | 821'722 | 53,18% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 3'524 | 0,21% |
┗━ Nicht teilgenommen | 446'411 | 28,89% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Der Verein "Dzimtā valoda" (Muttersprache), dem
vor allem russischsprachige Letten angehören, reicht am
12'533 Unterschriften (Quorum 10'000) ein, um eine Verfassungsinitiative in Gang zu
setzen, die Art. 4, 18, 21, 101 und 104 ändern soll, damit Russisch zweite
Amtssprache wird. Die eigentliche Sammlung dauert vom 1. bis und
ergibt gemäss Endergebnis der Wahlkommission vom 187'378 Unterschriften
(Quorum 154'379). Die Saeima lehnt den Vorstoss am mit 0 zu 60 Stimmen
ab. Die Wahlkommission legt das Abstimmungsdatum am fest.
Schon im findet ein erfolgloser Versuch statt, Russisch zur zweiten Amtssprache zu erheben, weil die Bewegung "13. Januar" die zur Einleitung nötigen 10'000 Unterschriften nicht einreicht. Parallel dazu sammeln nationalistische Parteien Unterschriften, um Art. 112 der Verfassung so ändern, dass an staatlichen Schulen Unterricht nur noch auf lettisch stattfinden dürfe. Auch dieser Versuch misslingt, da in der Sammelfrist vom bis nur 123'655 statt der benötigten 153'242 Unterschriften zusammenkommen. Verfassungsinitiative nach Art. 78 und 79 der Verfassung. Zur Einleitung sind ein Zehntel der Stimmberechtigten nötig, zur Annahme die Hälfte aller Stimmberechtigten, also 772'502. Auch wenn die Saeima zugestimmt hätte, wäre eine Abstimmung unabwendbar gewesen, da eine Änderung von Art. 4 gemäss Art. 77 in jedem Falle der Volksabstimmung untersteht. Die Urnen sind von bis geöffnet. Amtliches Endergebnis der Wahlkommission vom . Damit hat eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten die Initiative ausdrücklich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung ist mit 71,10% höher als bei Parlamentswahlen von 2010 (63,12%) und 2011 (42,88%).
Abstimmungsfrage:
Geänderte Artikel: | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |