Lettland, 20. September 2003 : Beitritt zur Europäischen Union
Gebiet | Lettland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Beitritt zur Europäischen Union | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Staatsvertrag | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 497'543 Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 1'381'890 | |
Stimmbeteiligung | 1'010'467 | 73,12% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 1'010'467 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 676'700 | 66,96% |
┗━ Nein-Stimmen | 325'980 | 32,26% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 7'787 | 0,77% |
Medien | Stimmzettel (PDF) | |
Bemerkungen |
Der EU-Beitritt Polens, Ungarns, Tschechiens, der Slowakei, Sloweniens,
Estlands, Lettlands, Litauens, Zyperns und Maltas wird am Gipfel in
Kopenhagen am 12./ beschlossen. Die formelle Unterschrift
erfolgt am in Athen; der Beitritt per .
Am ändert die Saeima die Verfassung, indem sie Art. 68 Abs. 2 bis 4 neu erlässt und Art. 79 umschreibt. Danach können staatliche Befugnisse internationalen Organisationen abgetreten werden, um die Demokratie zu fördern. Die Saeima legt das Datum der Volksabstimmung fest, und für den Beitritt zur EU ist eine Abstimmung obligatorisch. Am legt sie das Datum formell fest. Amtliches Endergebnis vom . Der Beitritt ist angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen (und nicht der gültigen) Stimmen erreicht. Die Beteiligung muss mindestens halb so hoch sein, wie in den letzten Saeima-Wahlen: d. h. es müssen sich mindestens 497'543 beteiligen, weil an den Wahlen 995'085 teilgenommen hatten.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |