Lettland, 3. Oktober 1998 : Aufhebung der erleichterten Einbürgerung
Gebiet | Lettland | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Aufhebung der erleichterten Einbürgerung | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Mehrstufiges Verfahren → durch Parlamentsminderheit, Unterschriftensammlung → bindend → Stufe: Gesetz | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | abgegebene Stimmen, 491'200 Mindestbeteiligung | |
Stimmberechtigte | 1'348'535 | |
Stimmbeteiligung | 928'040 | 69,16% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 928'040 | auf alle abgegebenen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 416'584 | 44,88% |
┗━ Nein-Stimmen | 487'559 | 52,53% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 23'897 | 2,57% |
Bemerkungen |
Auf Druck der OSZE ändert das Parlament am mit 49 zu 26 Stimmen und 7
Enthaltungen das Einbürgerungsgesetz :
Die Vaterlandspartei erreicht mit ihren 38 Sitzen, dass die Inkraftsetzung um zwei Monate hinausgeschoben wird. Die Unterschriftensammlung für das Referendum findet vom bis statt. Das Quorum von 10% der Stimmberechtigten (131'135) wird mit 226'530 (= 17,27%) erreicht. 1'506 Unterschriften stammen aus dem Ausland. Bei den gleichzeitig stattfindenden Parlamentswahlen beträgt die Beteiligung 71,90%. Bei des Auszählung wird nicht zwischen leeren und ungültigen Stimmzetteln unterschieden. Um das Gesetz aufzuheben, ist die Mehrheit der abgegebenen und nicht der gültigen Stimmen nötig. Die Abstimmung ist gültig, wenn mindestens die Hälfte der Beteiligung der letzten, d. h., gleichzeitigen Saeima-Wahl, also 491'200 erreicht wird.
Abstimmungsfrage: | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |