Am beschliesst die Saeima mit 53 zu 21 Stimmen ein Gesetz, um die
deutsch-lutherische Jakobikirche dem
katholischen Bischof zu übergeben. Präsident Cakste lehnt das Gesetz ab, aber die Saeima
beschliesst am eine verschärfte Fassung, wonach zusätzlich die Domkirche in Riga
dem lettisch-lutherischen Bischof übergeben werden soll. Dieser neue Teil des Gesetzes wird
vorerst nicht umgesetzt.
Schon nach der Parlamentsberatung lancieren die Deutschbalten eine Gesetzesinitiative, die
Kirchenteignungen zur Übergabe an andere Konfessionen verbietet. Vom bis werden
143'577 Unterschriften (ca. 15% der Stimmberechtigten) gesammelt. Die Saeima lehnt das Gesetz
am mit 19 zu 64 Stimmen ab. Die Volksabstimmung scheitert, weil weniger als die Hälfte
der Stimmberechtigten teilnimmt (Art. 74, Fassung vor 1933). Nötig ist die dazu die Mehrheit
der abgegebenen Stimmen
Initiativtext:
"Gesetz über die Zuweisung von Kathedralkirchen in Riga an den evangelisch-lutherischen Bischof
und an den katholischen Bischof Lettlands.
1. Dem evangelisch-lutherischen Bischof Lettlands wird das Nutzungsrecht an der Domkirche in
Riga mit den zu ihr gehörenden Gebäuden und Plätzen erteilt. Dem katholischen Bischof wird
die Jakobikirche in Riga als Kathedrale des katholischen Bischofs zur Verfügung übergeben.
2. Dem katholischen Bischof werden zur Verfügung für die Bedürfnisse des Bischofs und seines
Kapitels die dem Staat gehörenden Liegenschaften in Riga: kleine Schlossstrasse 2,
Klosterstrasse 2, 4, 17 und 19 (I. Hyp. Bez. Nr. 82) mit der Alexei-Kirche und allen
ihr zugehörigen Gebäuden übergeben.
3. Die faktische Übergabe der in Punkt 1 und 2 genannten Liegenschaften an den
evangelisch-lutherischen Bischof zur Nutzung und an den katholischen Bischof zur Verfügung
wird dem Innenminister aufgetragen."
Schulthess' Geschichtskalender gibt leicht niedrigere Zahlen an: Ja 191'950, Nein 5'261,
ungültig 1'367.