Litauen, 12. Mai 2024 : Doppelte Staatsangehörigkeit
Gebiet | Litauen | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Doppelte Staatsangehörigkeit | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | 50% + 1 der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 2'401'807 | |
Stimmbeteiligung | 1'429'382 | 59,51% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 2'401'807 | auf alle Stimmberechtigten bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 1'043'265 | 43,44% |
┗━ Nein-Stimmen | 357'274 | 14,88% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 28'843 | 1,20% |
┗━ Nicht teilgenommen | 972'425 | 40,49% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Vorgeschichte siehe Abstimmung vom ,
bei der eine ähnliche Vorlage verworfen wird.
Am reichen 60 Abgeordnete des Seimas einen Antrag ein, um die Abstimmung von 2019 zu wiederholen. Er stimmt der Vorlage am mit 111 zu 0 Stimmen bei 5 Einhaltungen zu. Neu wird die Staatsangehörigkeit immer bei Geburt und anderen gesetzlich geregelten Gründen erworben, auch der Verlust wird vom Gesetz geregelt. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist also nicht mehr ein Spezialfall, falls das Gesetz sie zulässt. Obligatorisches Verfassungsreferendum gemäss Art. 148 der Verfassung für die Kapitel I und XIV. Das Referendumsgesetz verlangt in Art. 7 die Mehrheit aller Stimmberechtigten. Die Urnen sind von bis geöffnet. Zusammen mit der ersten Runde der Präsidentenwahlen abgehalten. Die Abstimmung "hat stattgefunden", weil die Stimmbeteiligung über 50% liegt, aber die Vorlage ist verworfen, weil sie nicht die Mehrheit aller Stimmberechtigten erreicht. Endergebnis der Zentralwahlkommission vom .
Abstimmungsfrage:
Art. 12 (neue Fassung): | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |