Litauen, 12. Mai 2019 : Doppelte Staatsangehörigkeit
Gebiet | Litauen | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Doppelte Staatsangehörigkeit | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | 50% + 1 der Stimmberechtigten | |
Stimmberechtigte | 2'486'915 | |
Stimmbeteiligung | 1'322'135 | 53,16% |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 2'486'915 | auf alle Stimmberechtigten bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 956'564 | 38,46% |
┗━ Nein-Stimmen | 337'504 | 13,57% |
┗━ Stimmen ausser Betracht | 28'067 | 1,13% |
┗━ Nicht teilgenommen | 1'164'780 | 46,84% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Ein Urteil des Verfassungsgerichts legt fest, dass Art. 12 Abs. 2 die doppelte
Staatsangehörigkeit nur ausnahmsweise zulasse, eine allgemeine Regel bedinge
eine Verfassungsreform gemäss Art. 148 mit obligatorischer Volksabstimmung.
Der Seimas (Parlament) will am das Annahmequorum im Referendumsgesetz speziell für Art. 12 von der Mehrheit der Stimmberechtigten auf eine Mindestbeteiligung von 50% und einen Ja-Anteil von 33,33% der Stimmberechtigten senken. Staatspräsidentin Grybauskaitė legt darauf ihr Veto ein. Am versucht der Seimas, das Annahmequorum für Kap. I und XIV, die ein obligatorisches Verfassungsreferendum erordern, auf 40% der Stimmberechtigten zu senken. Auch dagegen legt Grybauskaitė ihr Veto ein. Darauf will der Seimas die Vorlage in beiden Runden der Staatspräsidentenwahl (12. und ) zur Abstimmung bringen und legt den Beschluss von sich aus dem Verfassungsgericht vor. Dieses spricht sich am dagegen aus. Darauf setzt der Seimas am mit 85 zu 0 Stimmen auf die erste Runde der Staatspräsidentenwahl an. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist auf Mitglieder von EU, NATO und OECD beschränkt; z. B. Russland ist damit ausgeschlossen. Obligatorisches Verfassungsreferendum gemäss Art. 148 der Verfassung für die Kapitel I und XIV. Das Referendumsgesetz verlangt in Art. 7 die Mehrheit aller Stimmberechtigten. Die Urnen sind von bis geöffnet. Die Abstimmung "hat stattgefunden", weil sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten beteiligt. Endergebnis vom . Bei der gleichzeitigen ersten Runde der Präsidentenwahlen beträgt die Beteiligung 57,4%.
Art. 12 (neue Fassung): | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |