Liberia, 1. Mai 1945 : Wahlrecht für die Bevölkerung des Hinterlandes
Gebiet | Liberia | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Wahlrecht für die Bevölkerung des Hinterlandes | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Abstimmungstyp | Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema) | |
Ergebnis | angenommen | |
┗━ Mehrheiten | 66,67% der gültigen Stimmen | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | --- | |
┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
Bemerkungen |
Im vom Parlament verabschiedet. Damit erhält die Bevölkerungsmehrheit,
die abseits der Küsten wohnt, ein eingeschränktes aktives Stimmrecht, wenn sie
die Hüttensteuer bezahlt. Das Hinterland erhält nur 3 Sitze im Abgeordnetenhaus
und keinen im Senat. 1964 werden alle Provinzen durch Parlamentbeschluss in
Counties umgewandelt und erhalten damit dieselbe Vertretung
in Abgeordnetenhaus und Senat.
Obligatorisches Verfassungsreferendum nach Kap. V Art. 17 der Verfassung. Nötig ist eine 2/3-Mehrheit der Stimmenden. Die Stimmenden schreiben "adoption" oder "no adoption" auf ihren Stimmzettel.
Kap. I Art. 11:
All elections shall be by ballot and every male citizen, of twenty-one years of age, possessing real estate, shall have the right of suffrage. When applied to voters in the Provinces of the hinterland of the Republic, "possessing real estate" shall be construed to include possessing a hut on which he pays the hut tax."
Kap. II Art. 2: | |
Quellen | ||
Vollständigkeit | Zahlen fehlen ganz | |
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