Translate this page into English

Liechtenstein, 27. Oktober 2024 : Aufhebung des Rundfunkgesetzes (Privatisierung von Radio L)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Aufhebung des Rundfunkgesetzes (Privatisierung von Radio L)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis ---
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte ---
Stimmbeteiligung --- --- %
Stimmen ausser Betracht ---
┗━ Leere Stimmen ---
┗━ Ungültige Stimmen ---
Gültige (= massgebende) Stimmen ---auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen --- --- %
┗━ Nein-Stimmen --- --- %
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Der Landtag lehnt am einen Antrag der DpL (Demokraten pro Liechtenstein) ab, den öffentlich-rechtlichen Radiosender Radio L zu privatisieren. Die DpL kündigen am eine Volksinitiative an, um zum diesem Zweck das Rundfunkgesetz aufzuheben. Sie reichen die Volksinitiative am der Regierung zur Vorprüfung ein; diese sieht am keine Probleme. Der Landtag gibt am grünes Licht. Am folgenden Tag nimmt er das Medienförderungsgesetz an und erhöht am den jährlichen Staatsbeitrag an Radio L von 3,4 auf 3,95 Mio. Franken. Die Dpl ergreifen gegen keiner dieser Beschlüsse das Referendum.

Die Sammelfrist dauert vom bis ; die Regierung erklärt am alle 1729 eingereichten Unterschriften für gültig. Der Landtag leht die Initative am mit 2 Stimmen der DpL gegen 23 Stimmen ab. Die Regierung legt den Abstimmungtag am folgenden Tag fest.

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1000 Stimmberechtigte.

Die Volksinitative will das Rundfunkgesetz auf Anfang 2026 aufheben; damit fiele auch der bisherige Staatsbeitrag dahin. Auch führt die Volksinitiative nicht automatisch zu einer Privatisierung, sie entzieht nur dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die rechtliche Grundlage.

Antrag:
"Gesetz betreffend die Aufhebung des Gesetz vom 23. über den "Liechtensteinischen Rundfunk"
Das Gesetz vom 23. über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (LRFG), LGBl. 2003 Nr. 229, in der geltende Fassung, wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am 1. in Kraft."

Quellen
Vollständigkeit Abstimmung steht aus
Letzte Änderung