Liechtenstein, 22. September 2024 : Beitritt zum Internationalen Währungsfonds
Gebiet | Liechtenstein | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Beitritt zum Internationalen Währungsfonds | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Fakultatives Referendum → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Staatsvertrag | |
Ergebnis | --- | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | --- | |
Stimmbeteiligung | --- | --- % |
Stimmen ausser Betracht | --- | |
┗━ Leere Stimmen | --- | |
┗━ Ungültige Stimmen | --- | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | --- | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | --- | --- % |
┗━ Nein-Stimmen | --- | --- % |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Der Landtag stimmt am dem Antrag der Regierung zu, mit dem
Internationalen Währungsfonds (IWF) Verhandlungen über einen Beitritt aufzunehmen.
Sie setzt am eine Arbeitsgruppe ein, die vom bis
die eigentlichen Verhandlungen durchführt. Am stimmt das
Exekutivdirektorium und am der Gouverneursrat dem Beitritt zu.
Liechtenstein müsste 100 Mio. Sonderziehungsrechte (Anteile) im Gegenwert von
ca. CHF 116 Mio. zeichnen. Falls Liechtenstein Kredite des IWF benötigen
sollte, müsste es sich den Massnahmen des IWF in Sachen Finanzpolitik
unterwerfen.
Der Landtag stimmt dem Beitritt am mit 16 zu 9 Stimmen zu, verwirft aber die freiwillige Unterstellung unter eine Volksabstimmung mit 3 zu 19 Stimmen. Die Referendumsfrist läuft vom bis , aber erst am beginnt ein 17-köpfiges Personenkomitee mit der Unterschriftensammlung und reicht 2743 Unterschriften ein. Die Regierung erklärt am sogar 2745 Unterschriften für gültig und legt am das Abstimmungsdatum fest. Fakultatives Staatsvertragsreferendum nach Art. 66bis der Verfassung durch mindestens 1500 Stimmberechtigte innert vier Wochen. | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Abstimmung steht aus | |
Letzte Änderung |