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Liechtenstein, 3. Dezember 1989 : Kontrolle der Justizverwaltung

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Kontrolle der Justizverwaltung
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 13'425
Stimmbeteiligung 6'865 51,13%
Stimmen ausser Betracht 708
┗━ Leere Stimmen 591
┗━ Ungültige Stimmen 117
Gültige (= massgebende) Stimmen 6'157auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 3'480 56,52%
┗━ Nein-Stimmen 2'677 43,48%
Bemerkungen Von der Vaterländischen Union eingereicht. Der Landtag stimmt ihr am mit 12 zu 0 (Enthaltung der FBP) zu, womit das Quorum für eine direkte Annahme verpasst ist.

Initiative der VU.

Art. 63 Abs. 1 der Verfassung:
"1) Dem Landtag steht das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung unter Einschluss der Justizverwaltung zu; er übt dieses Recht durch eine von ihm zu wählende Geschäftsprüfungskommission aus."

Verfassungsinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1500 Stimmberechtigte.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
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