Liechtenstein, 1. Dezember 1985 : Gleiche Rechte für Mann und Frau (mit Gegenvorschlag)
Gebiet | Liechtenstein | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Gleiche Rechte für Mann und Frau (mit Gegenvorschlag) | |
┗━ Fragemuster | 3 Optionen als Alternativfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | 1. Option → Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf 2. Option → Obligatorisches Referendum → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), Gegenentwurf 3. Option → Nein zu allem | |
Ergebnis | alle Optionen verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 12'445 | |
Stimmbeteiligung | 8'828 | 72,84% |
Stimmen ausser Betracht | 346 | |
┗━ Leere Stimmen | 96 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 250 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 8'482 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Initiative | 1'973 | 23,26% |
┗━ Gegenvorschlag | 2'400 | 28,30% |
┗━ Nein-Stimmen | 4'109 | 48,44% |
Bemerkungen |
Eine am eingereichte Initiative will Art. 31 der Verfassung so ändern,
dass innerhalb von 4 Jahren alle privatrechtlichen und innerhalb von 8 Jahren
alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen für gleiche Rechte angepasst werden.
Der Landtag lehnt die Initiative am mit 4 zu 10 Stimmen ab, stellt ihr aber einen Gegenvorschlag gegenüber, der weder Fristen noch Klagerecht beim Staatsgerichtshof vorsieht. Eine knappe Mehrheit ist für eine Änderung, kann sich aber wegen des Abstimmungsverfahrens (kein doppeltes Ja) nicht durchsetzen. Verfassungsinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1500 Stimmberechtigte mit Gegenvorschlag des Landtags. | |
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |