Liechtenstein, 30. August 2020 : Bürgerrechtsgesetz (Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen)
Gebiet | Liechtenstein | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Bürgerrechtsgesetz (Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen) | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 20'366 | |
Stimmausweise | 17'000 | |
Stimmbeteiligung | 16'765 | 82,32% |
Stimmen ausser Betracht | 89 | |
┗━ Leere Stimmen | 14 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 75 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 16'676 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 6'419 | 38,49% |
┗━ Nein-Stimmen | 10'262 | 61,54% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Das geltende Bürgerrechtsgesetz sieht vor, dass Einbürgerungswillige ihre
bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, Landesangehörige dürfen jedoch
eine zweite Staatsangehörigkeit erwerben. In der ersten Lesung vom
sollen Einbürgerungswillige in diesem Punkt Landesangehörigen gleichgestellt
werden, aber dieser Vorentscheid stösst auf Widerstand. In der zweiten Lesung
vom beschränkt der Landtag mit 21 zu 4 Stimmen diese Möglichkeit auf
Angehörige der EWR-Staaten und der Schweiz. Gleichzeitig unterstellt er die
Reform auf Antrag der FBP mit 20 zu 5 Stimmen freiwillig einer Volksabstimmung.
Die Regierung legt den Abstimmungstermin am auf den fest, verschiebt ihn aber wegen der Coronapandemie am auf unbestimmte Zeit. Am legt sie den neuen Termin fest. Endergebnis vom . Die Anzahl der gültigen Stimmen entspricht nicht der Summe der Ja- und Nein-Stimmen. Parlamentsplebiszit nach Art. 66 der Verfassung. | |
Gleichzeitig mit | ||
Quellen |
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Vollständigkeit | Endergebnis, widersprüchliche Zahlen | |
Letzte Änderung |