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Liechtenstein, 30. August 2020 : Bürgerrechtsgesetz (Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Bürgerrechtsgesetz (Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 20'366
Stimmausweise 17'000
Stimmbeteiligung 16'765 82,32%
Stimmen ausser Betracht 89
┗━ Leere Stimmen 14
┗━ Ungültige Stimmen 75
Gültige (= massgebende) Stimmen 16'676auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 6'419 38,49%
┗━ Nein-Stimmen 10'262 61,54%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Das geltende Bürgerrechtsgesetz sieht vor, dass Einbürgerungswillige ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, Landesangehörige dürfen jedoch eine zweite Staatsangehörigkeit erwerben. In der ersten Lesung vom sollen Einbürgerungswillige in diesem Punkt Landesangehörigen gleichgestellt werden, aber dieser Vorentscheid stösst auf Widerstand. In der zweiten Lesung vom beschränkt der Landtag mit 21 zu 4 Stimmen diese Möglichkeit auf Angehörige der EWR-Staaten und der Schweiz. Gleichzeitig unterstellt er die Reform auf Antrag der FBP mit 20 zu 5 Stimmen freiwillig einer Volksabstimmung.

Die Regierung legt den Abstimmungstermin am auf den fest, verschiebt ihn aber wegen der Coronapandemie am auf unbestimmte Zeit. Am legt sie den neuen Termin fest. Endergebnis vom . Die Anzahl der gültigen Stimmen entspricht nicht der Summe der Ja- und Nein-Stimmen.

Parlamentsplebiszit nach Art. 66 der Verfassung.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis, widersprüchliche Zahlen
Letzte Änderung