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Liechtenstein, 18. Juni 2000 : Landesbürgerrechtsgesetz (Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Landesbürgerrechtsgesetz (Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 16'108
Stimmbeteiligung 7'829 48,60%
Stimmen ausser Betracht 128
┗━ Leere Stimmen 110
┗━ Ungültige Stimmen 18
Gültige (= massgebende) Stimmen 7'701auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 3'858 50,10%
┗━ Nein-Stimmen 3'843 49,90%
Bemerkungen Der Landtag beschliesst am , die Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes freiwillig der Volksabstimmung zu unterstellen.

  • Erleichterte Einbürgerung nach 30 Jahren Wohnsitz
  • Jahre bis zum 20. Altersjahr zählen doppelt
  • mindestens 5 Jahre Wohnsitz am Stück
  • guter Leumund
  • Verzicht auf bisherige Staatsangehörigkeit (wie bisher)

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung