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Liechtenstein, 2. März 1975 : Kürzung des Finanzausgleichs zwischen Staat und Gemeinden

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Kürzung des Finanzausgleichs zwischen Staat und Gemeinden
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Plebiszit → durch Parlament → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 4'650
Stimmbeteiligung 3'754 80,73%
Stimmen ausser Betracht 129
┗━ Leere Stimmen 101
┗━ Ungültige Stimmen 28
Gültige (= massgebende) Stimmen 3'625auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'565 41,56%
┗━ Nein-Stimmen 2'060 58,44%
Bemerkungen Gleichzeitig mit den Steuererhöhungen beschliesst der Landtag mit den Stimmen der FBP am Art. 127 und 128 des Steuergesetzes so zu ändern, dass der Finanzausgleich für die Gemeinden gekürzt wird. Er legt auch diese Änderung freiwillig dem Volk vor. Die VU bekämpft die Vorlage.

Freiwillige Volksabstimmung (Plebiszit) durch den Landtag nach Art. 66 der Verfassung.

Gleichzeitig mit
Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung