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Liechtenstein, 6. Oktober 1968 : Abschaffung der Alkoholgetränkesteuer

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Abschaffung der Alkoholgetränkesteuer
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis verworfen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 4'036
Stimmbeteiligung 2'857 70,79%
Stimmen ausser Betracht 78
┗━ Leere Stimmen 67
┗━ Ungültige Stimmen 11
Gültige (= massgebende) Stimmen 2'779auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 1'214 43,68%
┗━ Nein-Stimmen 1'565 56,32%
Bemerkungen Ein Initiative aus dem Gastgewerbe will die 1929eingeführte Alkoholgetränkesteuer wieder abschaffen. Der Landtag lehnt die Initiative am ab.

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 600 Stimmberechtigte.

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung