Liechtenstein, 29. Januar 2023 : Casinoverbot
Gebiet | Liechtenstein | |
┗━ Stellung | unabhängiger Staat | |
Datum | ||
Vorlage | Casinoverbot | |
┗━ Fragemuster | Entscheidungsfrage | |
┗━ Gesetzliche Grundlage | Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Verfassung → Partialrevision (Einzelthema), formulierter Entwurf | |
Ergebnis | verworfen | |
┗━ Mehrheiten | gültige Stimmen | |
Stimmberechtigte | 20'720 | |
Stimmausweise | 14'509 | |
Stimmbeteiligung | 14'266 | 68,85% |
Stimmen ausser Betracht | 105 | |
┗━ Leere Stimmen | 20 | |
┗━ Ungültige Stimmen | 85 | |
Gültige (= massgebende) Stimmen | 14'161 | auf die gültigen Stimmen bezogen |
┗━ Ja-Stimmen | 3'778 | 26,68% |
┗━ Nein-Stimmen | 10'383 | 73,32% |
Medien | Stimmzettel | |
Bemerkungen |
Das Spielbankengesetz von 2010 sieht eine einzige Konzession vor, die Reform
von 2016 hebt die Konzessionspflicht auf. Bis sind fünf
Casinos in Betrieb, Gesuche für drei weitere sind hängig. Am reicht
eine Einzelperson eine Petition ein, um die Einsätze auf 500 Fr. zu begrenzen,
doch der Landtag lehnt die Petition ab. Am schliesst ein Casino in
Balzers, am eines in Schaan, dafür öffnen am 16. bzw.
je eines in Vaduz und Schaan.
Die "IG VolksMeinung" reicht am den Initiativtext bei der Regierung ein, doch diese zögert lange mit einer Stellungnahme wegen der Verträglichkeit mit dem EWR-Recht. In ihrem Bericht und Antrag Nr. 78/2022 hält sie fest, dass bei einer Annahme wegen der Gleichbehandlung alle Orte mit ähnlichen Einsätzen schliessen müssten. Der Landtag gibt am grünes Licht für Sammlung. Die Sammelfrist dauert vom bis . Das Komitee reicht am 2263 Unterschriften ein, die Regierung erklärt sogar 2265 als gültig. Der Landtag lehnt am die Volksinitiative mit 5 zu 20 Stimmen ab. Die Regierung legt das Abstimmungsdatum am fest. Endergebnis der Regierung vom . Am legt die Regierung dem Landtag ein dringliches Gesetz für ein Moratorium neuer Spielbanken bis Ende 2025 vor. Es soll dringlich sein, damit kein Referendum dagegen möglich ist. Der Landtag nimmt am das Gesetz zwar mit 13 zu Stimmen an, verwirft die Dringlichkeit jedoch mit 1 zu 24 Stimmen. Damit wird ein Referendum möglich, doch niemand ergreift es. Das Moratorium hat auf die hängiggen Gesuche keinen Einfluss. Verfassungsinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch mindestens 1500 Stimmberechtigte.
Abstimmungstext: | |
Quellen |
| |
Vollständigkeit | Endergebnis | |
Letzte Änderung |