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Liechtenstein, 26. Juni 2022 : Befreiung der Rentnerinnen und Rentner von der Franchise (Kostenbeteiligung)

Gebiet Liechtenstein
┗━ Stellung unabhängiger Staat
Datum
Vorlage Befreiung der Rentnerinnen und Rentner von der Franchise (Kostenbeteiligung)
┗━ Fragemuster Entscheidungsfrage
┗━ Gesetzliche Grundlage Initiative → durch Volk → bindend unter Vorbehalt: fürstliche Sanktion bei Annahme → Stufe: Gesetz → formulierter Entwurf
Ergebnis angenommen
┗━ Mehrheiten gültige Stimmen
Stimmberechtigte 20'580
Stimmausweise 12'534
Stimmbeteiligung 12'278 59,66%
Stimmen ausser Betracht 54
┗━ Leere Stimmen 9
┗━ Ungültige Stimmen 45
Gültige (= massgebende) Stimmen 12'224auf die gültigen Stimmen bezogen
┗━ Ja-Stimmen 7'811 63,90%
┗━ Nein-Stimmen 4'413 36,10%
Medien Stimmzettel
Bemerkungen Das Krankenversicherungsgesetz sieht eine Franchise (Kostenbeteiligung) von 500 Fr. jährlich für die Versichten vor. Die "Demokraten pro Liechtenstein" (DpL) möchten sie für Rentnerinnen und Rentner aufheben; die jährlichen Mehrkosten von ca. 3,5 Mio. Fr. soll der Staat übernehmen.

Der Landtag lehnt am einen entsprechenden Vorstoss der DpL mit 10 zu 15 Stimmen ab. Die DpL beschliessen am eine Volksinitiative, die sie am bei der Regierung einreichen. Nach der Vorprüfung im Landtag am läuft die Sammelfrist vom bis . Von den 2796 beglaubigte Unterschriften sind aber 2846 [sic] gültig. Der Landtag lehnt das Begehren am mit 9 zu 16 Stimmen ab; die Regierung legt das Abstimmungsdatum fest. Der Landtag beschliesst am , die Änderung auf den in Kraft zu setzen, weil die Inititaive kein solches Datum festlegt. Endergebnis vom .

Gesetzesinitiative nach Art. 64 Abs. 2 der Verfassung durch 1'000 Stimmberechtigte in 6 Wochen.

Krankenversicherungsgesetz, Art. 23 Abs. 2b (neu):
"2b) Versicherte, die das obligatorische Rentenalter erreicht haben, entrichten keine Kostenbeteiligung nach Abs. 2 Bst. a; die Kosten übernimmt der Staat."

Quellen
Vollständigkeit Endergebnis
Letzte Änderung